Versuchte Teilnahme am Jihad in Syrien: Prozessauftakt am Oberlandesgericht Düsseldorf

16. März 2016
09:30 Uhr
Oberlandesgericht, 40215 Düsseldorf
Prozessauftakt am Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Deutsch-Tunesier, der mutmaßlich in den Jihad ziehen wollte. Foto: Creative Commons / Waugsberg
  • Prozessauftakt am Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Deutsch-Tunesier, der mutmaßlich in den Jihad ziehen wollte. Foto: Creative Commons / Waugsberg
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Am Mittwoch, 16. März 2016, 9.30 Uhr, beginnt im Saal 1 am Oberlandesgericht Düsseldorf unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza die Hauptverhandlung gegen Sabri El.-D. Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten unter anderem vor, eine Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Junud-al-Sham" verabredet zu haben.

Der 30-Jährige soll sich spätestens 2014 dazu entschlossen haben, dem bewaffneten Jihad in Syrien beizutreten. Trotz mehrfacher Versuche gelang dem Deutsch-Tunesier jedoch die Einreise nach Syrien nicht.

Radikal-Islamische Gruppe will Gottesstaat mit Scharia-Recht

Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichtes mitteilte, handelt es sich bei der Organisation um eine radikal-islamische Gruppierung, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Regierung des Präsidenten Baschar al-Assad in Syrien zu stürzen und dort sowie in den angrenzenden Staaten einen Gottesstaat unter Geltung der Scharia zu errichten. In der Organisation sind vor allem Jihadisten aus dem Kakasus aktiv. Es haben sich aber auch zahlreiche Extremisten aus Europa, insbesondere aus Deutschland stammende Jihadisten der Organisation angeschlossen.

Festnahme vor der Abreise zu Junud-al-Sahm

Ende Mai 2015 soll der Angeklagte von Köln aus einem Vertreter der Vereinigung Junud-al-Sahm per Telegramm angeboten haben, nach seiner Ankunft in Syrien für den Führer der Vereinigung als Personenschützer tätig zu werden. Bevor der Angeklagte sein Vorhaben umsetzen konnte, wurde er festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Bei Verurteilung droht dem Angeklagten lange Haftstrafe

Für die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Wer sich bereit erklärt, ein solches Verbrechen zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu sieben Jahren und sechs Monaten bestraft. Die Fortsetzungstermine sind auf den 6., 13., 20. und 27. April, 04., 11., 18. und 25. Mai sowie den 1. Juni 2016 anberaumt.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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