Das Bürgerbüro der Stadt Herten ist am Samstag, 7. November, von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Bürgerinnen und Bürger können an diesem Tag im Rathaus an der Kurt-Schumacher-Straße 2, Zimmer 31, unter anderem Pass-, Ausweis-, Melde-, Führerschein-, Fundsachen- und Fischereischein- Angelegenheiten erledigen.
Lohnsteuerangelegenheiten hingegen können nicht mehr im Bürgerbüro erledigt werden. Dafür ist seit einiger Zeit ausschließlich das Finanzamt zuständig. Ebenfalls zu beachten ist, dass es ab dem 1. November beim Meldegesetz neue Regelungen gibt: Für die An-, Ab- oder Ummeldung hat man nun zwei Wochen Zeit. Eine Abmeldung in der Meldebehörde ist allerdings weiterhin nur beim Wegzug ins Ausland oder ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Neu ist auch die so genannte Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter unterschrieben und bei der Anmeldung oder Abmeldung ins Ausland vorgelegt werden muss. Es reicht nicht aus, seinen Mietvertrag mitzubringen.
Mit dem Formular sollen Scheinmeldungen verhindert werden. Ab dem 1. November muss die Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung in der Meldebehörde unbedingt vorgelegt werden. Um es den Bürgerinnen und Bürgern etwas einfacher zu machen, steht auf der Internetseite des Bürgerbüros ein Formular zum Download bereit.
(Quelle; Pressestelle der Stadt Herten
Autor:Lokalkompass Herten aus Herten |
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