Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig

Berlin: Deutscher Bundestag | Seit Kurzem erhalten Leistungsberechtigte Bewilligungs- und Änderungsbescheide in denen die Regelsatzerhöhung 2013 ausgewiesen ist. Alle Bescheide sind bereits aus dem Grund mangelhaft, weil sie fälschlich suggerieren, dass die Neuberechnung der Regelsätze bereits rechtverbindlich sei. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.

In den Bescheiden heißt es:

„Zum 01.01.2013 werden Ihre Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) neu festgesetzt. Die Festsetzung berücksichtigt die Entwicklung der Preise sowie die Nettolohnentwicklung (§ 20 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).

Diese offizielle Aussage täuscht eine seriöse und korrekte Bedarfsermittlung vor.

Bereits das Gutachten von Rüdiger Böker zum Verfahren 1 BvL 1/09 vor dem Bundesverfassungsgericht 2010 „Stellungnahme zur Entstehung und zur Höhe der Regelleistungen im SGB II/SGB XII“ als auch die neuen Gutachten von Dr. Irene Becker „Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung“ und Prof. Johannes Münder „Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII“ aus November 2011 widerlegen die behauptete solide Bedarfsermittlung.

In die gleiche Richtung geht auch Lutz Hausstein in seiner Arbeit „Was der Mensch braucht“ vom März 2011.

Ernste Bedenken an der Festsetzung der neuen Regelsätze haben inzwischen auch etliche Richter an den Landessozialgerichten. Dies bestätigt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Fällen reiner Regelsatzklagen.

Als ein weiterer unabweisbarer Beleg für ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Regelsätze muss festgehalten werden, dass das Bundesverfassungsgericht bereits einen Vorlagebeschluss zur Überprüfung der Regelsätze zur Entscheidung angenommen hat.

Zur bestmöglichen Vermeidung von finanziellen Einbußen ist unbedingt zu empfehlen gegen jeden einzelnen Bescheid vorsorglich das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen.

Wie das Bundesverfassungsgericht letztendlich entscheiden wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall aber sind alle Widersprüche unübersehbare Zeichen des Protestes gegen die Regelsatz-Lügen der Regierung.


Kostenlose Beratung bietet der Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn, Am Bilstein 10-12, 58636 Iserlohn, aufRECHTe.V.( )gmx.de, www.aufrechtev.de



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3 Kommentare zum Beitrag
1.731
Ulrich Wockelmann aus Iserlohn am 09.12.2012 um 21:21 Uhr  
1.970
Bernhard Ternes aus Marl am 09.12.2012 um 22:18 Uhr  
1.731
Ulrich Wockelmann aus Iserlohn am 11.12.2012 um 23:40 Uhr  
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