Berlin: Deutscher Bundestag | Seit Kurzem erhalten Leistungsberechtigte Bewilligungs- und Änderungsbescheide in denen die Regelsatzerhöhung 2013 ausgewiesen ist. Alle Bescheide sind bereits aus dem Grund mangelhaft, weil sie fälschlich suggerieren, dass die Neuberechnung der Regelsätze bereits rechtverbindlich sei. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.
In den Bescheiden heißt es:
„Zum 01.01.2013 werden Ihre Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) neu festgesetzt. Die Festsetzung berücksichtigt die Entwicklung der Preise sowie die Nettolohnentwicklung (§ 20 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).
Diese offizielle Aussage täuscht eine seriöse und korrekte Bedarfsermittlung vor.
Bereits das Gutachten von Rüdiger Böker zum Verfahren 1 BvL 1/09 vor dem Bundesverfassungsgericht 2010 „Stellungnahme zur Entstehung und zur Höhe der Regelleistungen im SGB II/SGB XII“ als auch die neuen Gutachten von Dr. Irene Becker „Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung“ und Prof. Johannes Münder „Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII“ aus November 2011 widerlegen die behauptete solide Bedarfsermittlung.
In die gleiche Richtung geht auch Lutz Hausstein in seiner Arbeit „Was der Mensch braucht“ vom März 2011.
Ernste Bedenken an der Festsetzung der neuen Regelsätze haben inzwischen auch etliche Richter an den Landessozialgerichten. Dies bestätigt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Fällen reiner Regelsatzklagen.
Als ein weiterer unabweisbarer Beleg für ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Regelsätze muss festgehalten werden, dass das Bundesverfassungsgericht bereits einen Vorlagebeschluss zur Überprüfung der Regelsätze zur Entscheidung angenommen hat.
Zur bestmöglichen Vermeidung von finanziellen Einbußen ist unbedingt zu empfehlen gegen jeden einzelnen Bescheid vorsorglich das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen.
Wie das Bundesverfassungsgericht letztendlich entscheiden wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall aber sind alle Widersprüche unübersehbare Zeichen des Protestes gegen die Regelsatz-Lügen der Regierung.
Kostenlose Beratung bietet der Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn, Am Bilstein 10-12, 58636 Iserlohn, aufRECHTe.V.( )gmx.de, www.aufrechtev.de
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist immer verbunden mit einer Abwägung, ob eine Klage zumindest eine Chance auf Erfolg hat. Eine Erfolgsgarantie ist nicht erforderlich.
Eine weiterführende Übersicht über Entscheidungen zur Regelsatz-Klage hat Willi 2 zusammengefasst.
Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit | Nürnberg. Am 10.04.2013 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine aktuelle Statistik zu Sanktionen gegen Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV). Darin heißt es: „Im Dezember 2012 mussten die Jobcenter 86.100 und im gesamten Jahr 2012 1.024.600 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neu aussprechen. Das sind 98.900 (11 Prozent) mehr als 2011.“
Völlig unkritisch wird dabei die...
Iserlohn: Jobcenter Märkischer Kreis | Immer häufiger berichten Kunden des Jobcenters MK, dass sie nicht darüber aufgeklärt werden, dass die Möglichkeit besteht, Bewerbungskosten bis zu 300,00 € im Jahr erstattet zu bekommen.
Bewerbungskosten sind nämlich in der Regelleistung nicht erfasst. Eine Erstattung erfolgt allerdings nur nach vorheriger Antragstellung.
Der Aufklärungs- und Informationspflicht kommt die Behörde nur unzureichend nach, so dass relativ...
Kassel: Bundessozialgericht | Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 16.05.2012 einen auch in Bochum schwelenden Rechtsstreit zugunsten der Hartz IV-Betroffenen entschieden: demnach müssen für die Wohnraumzumessung die aktuellen Vorschriften des „Sozialen Wohnungsbaus“ zugrunde gelegt werden. Ein Verweis auf Vorschriften der Vergangenheit ist nicht zulässig (BSG, AZ: B 4 AS 109/11 R).
Für einen Single wird die Mietobergrenze bestimmt durch eine...
Ob obrigkeitshörig oder realitätsfern, emotional- oder genitalgesteuert - Meinungsbildung in Deutschland funktioniert. Vorzugsweise am gesunden Menschenverstand vorbei.
Galt damals noch für weise, der sagen konnte:
"Ich denke, darum bin ich", so heißt es heutzutage eher:
"Andere denken nicht, und die sind auch."
Dies gilt leider gerade auch im Bereich der Rechtsprechung.
In der Diskussion um das...
Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 endlich die (erste) Überprüfung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder zur Entscheidung annahm, reagierte die Politik übereifrig mit der Einführung eines Schulgeldes in Höhe von 100,00 €.
Die Bundesregierung hatte zuvor für allein stehende Erwachsene einen monatlichen Bedarf für Bildung in Höhe von 1,39 € ermittelt. Kinder erhielten je nach Alter nur einen Bruchteil davon...
Leipzig: Jobcenter | Das Lebensnotwendige einfach kürzen: Über 500.000 Jobcenter-Kunden wurden 2012 in Deutschland "sanktioniert". Die Gesamtzahl der Sanktionen stieg erstmals über 1 Million.
In einem lesenswerten Artikel vom 29.05.2013 geht Ralf Julke der Frage nach den möglichen Ursachen der „Hammerattacke“ nach. Dabei ist die massive Steigerung der Sanktionsstatistik des Jobcenter Leipzig unübersehbar. Julke greift auf solide Quellen zurück...