Mit dem Bildungsscheck NRW für Beschäftige (individueller Zugang) werden private Weiterbildungsausgaben zur Hälfte (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck) bezuschusst. Bei einer privat organisierten Weiterbildung tragen die Beschäftigten die andere Hälfte der Kosten. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Eine Förderung für
- Beschäftigte, die bei einem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen arbeiten (ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst) und/oder ihren Wohnsitz in NRW haben
- Beschäftigte in Elternzeit
- Berufsrückkehrende
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten 5 Jahren)
Einen Bildungsscheck kann man in der Regel alle zwei Jahre erhalten. Bedingung ist, dass man im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat.
Autor:Dr. Jens Korfkamp aus Rheinberg |
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