Elternunterhalt – das Sozialamt bittet Kinder zur Kasse
Pflege kostet Geld und nicht immer reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld. Bevor der Sozialstaat einspringt, werden die Kinder des Pflegebedürftigen entsprechend den unterhaltsrechtlichen Regelungen herangezogen. Wie groß die finanzielle Belastung sein wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Praxis verschafft Klarheit bzgl. des Elternunterhalts.
Inhalte des Vortrags:
Pflegekosten - wer muss wie viel tragen?
Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit
Wie Geschwister mit haften
Welches Schonvermögen wird nicht angetastet
Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen
Die Zielgruppe: Senioren und Angehörige sowie Betroffene
Datum: 16.04.2013
Dauer: 90 Minuten
Uhrzeit: 09:30 - 11:00 Uhr
Referentin: Ingeborg Heinze
Veranstaltungsort:
ALTE SCHMIEDE – KULTURHAUS WEEZE
Wasserstraße 7
47652 Weeze
Veranstalter:
Sparkassen-Finanzgruppe –
Beratungsdienst Geld und Haushalt in Zusammenarbeit mit der
Senioren Union der CDU Weeze
Um Anmeldung wird erbeten via Telefon oder email an:
Rolf Hörster - Tel.: +49 2837 91774, E- Mail: rolf.hoerster@cdu-weeze.de
Uwe Persicke -Tel.: +49 151 67 101238, E-Mail: uwe.persicke@cdu-weeze.de
Auch Nichtmitglieder der Senioren Union sind herzlich willkommen!
Autor:Uwe Persicke aus Weeze |
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