Infostand der Caritas zum Thema Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung in Dorsten

29. Oktober 2016
09:00 Uhr
Caritasverband Dorsten, 46282 Dorsten
Foto: Pixabay

Dorsten. Was wird, wenn ich nicht mehr für mich entscheiden kann? Wer übernimmt für mich die Persönliche Rechtliche Vorsorge bei eigener Krankheit oder Pflegebedürftigkeit?

Die jährlichen Info-Tage, organisiert vom Caritasverband Dorsten, an verschiedensten Standorten in Dorsten sind mittlerweile zu einem festen Angebot für die Dorstener Bürger geworden.

Am Donnerstag, 29. Oktober in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr besteht die Möglichkeit, sich zum Thema Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Informationen zu beschaffen. Vor dem Eingang des Caritasverbandes Dorsten, Westgraben 1 steht ein Infostand.

Hier kann sich jeder Interessierte eine kostenlose Broschüre sowie erste Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung holen.

Der ein oder andere hat schon einmal von der Möglichkeit gehört, bereits heute schon vorsorgen zu können, aber bisher noch keine Möglichkeit gefunden, sich weiter damit auseinanderzusetzen. Oder es fehlte die richtige Anlaufstelle, um weitere Fragen stellen zu können. Was wird, wenn ich für mich nicht mehr entscheiden kann? Wer übernimmt für mich die Persönliche Rechtliche Vorsorge bei eigener Krankheit oder Pflegebedürftigkeit? Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern kann? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der ein selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbständig regeln und veranlassen zu können.
Die Möglichkeit vorzusorgen und ggf. eine Einrichtung einer rechtlichen Betreuung über das Amtsgericht zu vermeiden, ist durch eine Vorsorgevollmacht gegeben, sollte aber gut durchdacht und überlegt sein.

Für diejenigen, für die eine Vorsorgevollmacht nicht in Frage kommt, besteht die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung auszustellen, wenn bereits eine Person feststeht, die im Bedarfsfall die rechtliche Betreuung übernehmen will.

Autor:

Larissa Theresiak aus Dorsten

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