Schicksalsschläge kommen plötzlich - eine Vorsorgevollmacht hilft in jedem Fall

2. Februar 2017
15:00 Uhr
Versorgungevollmacht, 45899 Gelsenkirchen
Seniorenvertreter/in mit Oberbürgermeister Frank Baranowski (l) und dem ehemaligen Behindertenbeauftragte Dr. Wilfried Reckert (r.). | Foto: Heinz Kolb
  • Seniorenvertreter/in mit Oberbürgermeister Frank Baranowski (l) und dem ehemaligen Behindertenbeauftragte Dr. Wilfried Reckert (r.).
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Zum pflegenden Angehörigen kann man schneller werden als man glaubt: Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was mache ich, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage ist, ihre Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden?
Dagegen kann man sich nicht wappnen. Aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen, wer meine rechtlichen Interessen an meiner Stelle wahrnimmt, wenn ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin.

Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte?

Zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 2. Februar 2017 Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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