Krematorium in Birten, Antworten der Stadtverwaltung vom 08.11.2016

Rathaus Stadt Xanten

Sehr geehrter Herr Feldmann,

Herr Bürgermeister Görtz hat mich gebeten, Ihre E-Mail vom 03.11.2016 zu beantworten. Zu Ihren Fragen kann ich nach Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutz des Kreises Wesel folgende Stellungnahme abgeben:

Frage 1. Bedarf im Vorfeld eines geplanten Krematoriums im Ortsbereich von
Birten nicht die Einbindung der Öffentlichkeit in dieses Vorhaben? Z.
Bsp.: eine Projektvorstellung im Bezirksausschuss Birten bevor die
Baugenehmigung seitens der Stadtverwaltung erteilt wird?

Zu 1) Bauanträge, auch solche zu gewerblichen Anlagen, werden regelmäßig nicht im Bezirksausschuss vorgestellt, dies sieht die Zuständigkeitsordnung nicht vor. Es handelt sich hierbei um Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Eine Vorstellung von Bauanträgen würde suggerieren, dass die Erteilung einer Baugenehmigung eine politische Entscheidung sei. Dem ist nicht so, da es sich hierbei um gebundene Entscheidungen handelt. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, sofern das Bauvorhaben
bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist.

Frage 2. Ist lt. Gesetz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für ein
Krematorium, die nicht ohne Immissionen betrieben werden kann, eine
unter Öffentlichkeitsbeteiligung erforderliche UVP nicht
erforderlich? Auf welche Gesetzesauslegung wird sich hierzu bezogen?

Zu 2) Eine UVP ist nicht erforderlich, da das Krematorium a) keine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und b) die Anlagenart „Humankrematorium“ nicht im Katalog der UVP-pflichtigen Anlagen aufgelistet ist (vgl. Anlage 1 UVPG sowie Anlage 1 UVPG NRW).
Hieraus folgt, dass die Genehmigung nach dem Baurecht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt.
Frage 3. Inwieweit ist geprüft worden ob die zu erwartenden Immissionen wie
„Gerüche, Feinstaub etc.“ nicht die im Umfeld wohnenden Menschen
beeinträchtigen werden?

Zu 3) Im Baugenehmigungsverfahren ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel beteiligt worden. Eine positive Stellungnahme liegt vor.
Die Anforderungen zum Immissionsschutz sind speziell für Humankrematorien in der 27. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung, 27. BImSchV) festgelegt. Hierin werden Vorgaben zur Mindesttemperatur der Feuerung, zu Emissionsgrenzwerten, zur Ableitung der Abgase, zu kontinuierlichen Messungen und zu Einzelmessungen für bestimmte Abgaskomponenten verbindlich geregelt. Diese Anforderungen der 27. BImschV, die den Stand der Technik für diese Anlagenart konkretisieren, sind von der Immissionsschutzbehörde als Auflagen für den Genehmigungsbescheid festgesetzt worden. Bei Einhaltung dieser Werte ist eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu besorgen.

Frage 4. Ist geprüft worden, ob und inwieweit durch die Immissionen des
geplanten Krematoriums das Wasserschutzgebiet Birten/Ginderich keine
schädlichen Einwirkungen erfahren werden?

Zu 4) Aus dem Gebäude des Krematoriums können keine wassergefährdenden Stoffe austreten und damit das Wasserschutzgebiet beeinträchtigen. Eine negative Einwirkung über den Luftpfad ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Anforderungen aus der 27. BImSchV erfüllt werden. Zur Kontrolle dienen hierzu die kontinuierlichen Messsysteme und die Einzelmessungen.

Frage 5. Ist von unabhängiger Seite die geplante Anlage auf
Risikosicherheit und Betriebssicherheit geprüft worden? Gibt es
Referenzanlagen, über die es Erfahrungen zur Immission und
Betriebsverhalten gibt? Können diese Ergebnisse öffentlich eingesehen
werden?

Zu 5) Es bestand kein Anlass, von unabhängiger Seite eine irgendgeartete Überprüfung der Anlage durchzuführen. Im Bauantrag sind Referenzanlagen angeführt, die zum größten Teil bereits seit vielen Jahren betrieben werden. Die Anlagen sind hochmodern und müssen nach den anerkannten Regeln der Technik (vgl. 27. BImSchV, siehe oben) betrieben werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung Niklas Franke

Halten diese Antworten einer verantwortungsgemäßen und rechtlichen Prüfung stand?

Die Bürgerbewegung Xanten-Birten sagt NEIN!

Wie ist dazu Ihre Meinung?

Autor:

H.-Peter Feldmann aus Xanten

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