Klare Worte, klare Ansagen ... keine Unterschiede bei Straftaten machen!

In meiner Zeit, die ich als Rettungsschwimmerin im Freibad gearbeitet habe, sind wir immer präventiv tätig gewesen. Das heißt, es wurde im Vorfeld schon drauf geachtet, dass sich keiner verletzt, im Wasser was passiert, oder Nichtschwimmer in den Schwimmerbereich laufen und ins tiefe Wasser springen. Bei "Gockelgebaren" unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen, oder aber auch bei Erwachsenen, wo sich ein "Kräfte messen, wer im Freibad was zu sagen oder zu entscheiden hat, wurde von uns, egal ob "grün, blau karriert, oder sonst was, (ihr wisst was ich meine) des Bades verwiesen. immer mit dem Satz; heute machst du mal Pause hier und wenn du dich wieder benehmen kannst, darfst du übermorgen wiederkommen, wenn nicht, gehst du für den Rest der Saison".
Die Badegäste fühlten sich sicher und beschützt, weil es uns immer gelang, Unfriedenstifter in ihre Schranken zu weisen und dass wurde nach kurzer Zeit respektiert.

Wer straffällig wird, egal welcher Herkunft oder Religion, hat mit der gleichen Strafverfolgung und Verurteilung zu rechnen. Die Rechte der Frauen dürfen nicht mit Füßen getreten werden, unser Grundgesetz darf nicht mit Füßen getreten werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar, eines jeden Menschens, der seiner Würde beraubt wird

Autor:

Gabriele Schmeer aus Bottrop

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