Pressearbeit/Berichterstattung über die Übergriffe in der Silvesternacht
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Vielleicht liegt es an der Richtlinie 12.1 des Deutschen Pressekodex, in dem es um die Berichterstattung über Straftaten geht. Dort heißt es, dass die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter " zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten" nur dann erwähnt werden solle, "wenn für das Verständnis ein begründbarer Sachbezug besteht.".
Soll man dies als einen selbstgewählten Maulkorb der Journalisten verstehen?
Hinweis:
Die Richtlinie des Presserats stammt aus einer Zeit, in der bei den Straftaten von US-Soldaten in Deutschland sehr oft darauf hingewiesen wurde, dass es sich um "Schwarze" gehandelt habe.
Die Mahnung der Richtlinie war gut und klug - auch als es galt, die Diskriminierung der Roma abzubauen.
Die Mahnung ist heute ganz gewiss nicht falsch.
Sie bedarf aber der Justierung in der jeweiligen Zeit.
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