Rechtssprechung lebensnah: Heinz Verfürth wurde wieder zum ehrenamtlichen Richter berufen

Heinz Verfürth ist und war schon immer ein Uedemer, der mitten im Leben steht: Dies hilft dem 83-Jährigen heute eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe auszuüben: Seit 30 Jahren ist Heinz Verfürth ehrenamtlicher Richter und wurde nun erneut für fünf weitere Jahre an das Sozialgericht in Duisburg berufen.

VON FRANZ GEIB

Uedem. Dem Recht und Gesetz eine menschliche Komponente geben, dass ist die Aufgabe des ehrenamtlichen Richters aus der Schustergemeinde. "Die Gerichte suchen nach Menschen, die älter als 45 Jahre alt sind, in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und einen guten Leumnd habe", erläutert er die Voraussetzungen, um in ein solches Amt berufen zu werden.
Merkmale, die Heinz Verfürth bestens erfüllt: Nach seiner Ausbildung und Meisterbrief im Kfz-Gewerbe eröffnete der Uedemer 1959 seinen Kfz-Betrieb in der Gemeinde. Außerdem engagierte er sich jahrelang beim Uedemer Turn- und Schwimmverein, wo er das Amt des 2. Vorsitzenden bekleidete. Darüberhinaus vertrat er den Verband der Kfz-Händler und war Vorsitzender im Prüfungsausschuss für die Gesellenprüfung. Für die Kfz-Innung diente er viele Jahre als Obermeister. Dies brachte Verfürth 1999 nicht nur das Bundesverdienstkreuz (verliehen durch den Bundespräsidenten Roman herzog) ein, sondern auch einen Vorschlag des Handwerksverbandes in Düsseldorf für das Amt des ehrenamtlichen Richters.

Stimmrecht bei der Urteilsfindung

Zunächst beim Arbeitsgericht, später beim Finanzgericht und nun beim Sozialgericht vertritt der Uedemer hier die Arbeitgeberseite bei der Urteilsfindung. "Dem hauptamtlichen Richter (ein Volljurist) stehen zwei ehrenamtliche Richter für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zur Seite. Sie sind dem hauptamtlichen Richter gleichgestellt, werden eingehend über den Fall informiert, dürfen Fragen stellen, und haben auch Stimmrecht bei der Urteilsfindung."
Am Sozialgericht werden, so Heinz Verfürth, alle Fälle, die das soziale Umfeld betreffen verhandelt, darunter Versicherungsfälle, Unstimmigkeiten bei Hartz-IV-Fragen oder Angelegenheiten in Sachen Grundsicherung. "Da ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, denn oftmals sind es Kleinigkeiten, die zu Rechtstreitigkeiten mit Versicherungsträgern oder Krankenkassen führen", sagt er ohne näher auf einzelne Fälle eingehen zu wollen. Das darf er sowieso nicht, schließlich unterliegt er als ehrenamtlicher Richter der Schweigepflicht.

Fingerspitzengefühl und Menschenkenntnis

Fingerspitzengefühl, Sachverstand und vor allem Menschenkenntnis sind die Grundpfeiler, die er als ehrenamtlicher Richter einbringt. Gesammelt hat sie Heinz Verfürth in seinem langen Berufsleben und seinem gesellschaftlichen Engagement. Die Entscheidungsfreude tut ihr Übriges, um das Amt des ehrenamtlichen Richters verantwortlich auszukleiden. Heinz Verfürth ist seit 1988 als ehrenamtlicher Richter tätig. Nun wurde erneut in das Amt am Sozialgericht Duisburg berufen.

Info: Jedes Sozialgericht besteht aus dem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Beisitzern, diese müssen Arbeitgeber oder Versicherter, Arbeitnehmer oder Selbstständiger sein. Durch Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtssprechung erreicht werden. Ehrenamtliche Richter gab es schon früher. Ihr Amt geht auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert und die Emanzipation des Bürgertums zurück. 

Autor:

Franz Geib aus Goch

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