Heißes Eisen "Windkraft": Verwaltung beantwortet Fragen

In der Seestadt gibt es aktuell 15 Windkraftanlagen. 13 befinden sich in den von der Verwaltung ursprünglich vorgesehenen Konzentrationszonen.
  • In der Seestadt gibt es aktuell 15 Windkraftanlagen. 13 befinden sich in den von der Verwaltung ursprünglich vorgesehenen Konzentrationszonen.
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Haltern. Die aktuelle Diskussion zur möglichen Ausweisung von Windvorrangzonen im Halterner Stadtgebiet beschäftigt derzeit zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat die Stadtverwaltung eine Reihe von Fragen und Antworten zusammengestellt, um die aus ihrer Sicht wichtigsten Informationen zu vermitteln:

Wie viele WEA haben wir bereits in Haltern?
Wir haben aktuell 15 Windkraftanlagen. 13 befinden sich in den von uns ursprünglich vorgesehenen Konzentrationszonen. Eine Anlage in Lavesum westlich der A 43 wird demontiert, eine Anlage nördlich von Holtwick hat Bestandsschutz.

Wie viele sind in der Planung, werden diese auch genehmigt, vom wem?
Die Kreisverwaltung genehmigt grundsätzlich diese Anlagen, die Stadt hat dabei nur ein geringes Mitspracherecht. Weitere Vorbescheide im Bereich Hullern (5) sind genehmigt, zwei Anlagen westlich von Eppendorf sind im Bau, vier weitere im Bereich nördlich der B 58 sind im Prüfverfahren.

Finden Stadt- und Kreisverwaltung die Windanlagen so gut, oder warum genehmigen sie diese immer? Kann jeder Landwirt, der eine freie Wiese, einen freien Acker hat, ein Windrad bauen, weil es keine Windvorrangzonen gibt?
Die Anlagen werden dann genehmigt, wenn alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, z.B. Abstand zur Wohnbebauung, Lärmimmission Erschließung und Artenschutz. Denn dann haben die Investoren nach Bundesrecht einen Anspruch darauf. Die Behörden können nur nach Recht und Gesetz entscheiden, haben also keinen Spielraum, ob ihnen die Anlagen gefallen.

Wie viele Anlagen hätten verhindert werden können, wenn es Vorrangzonen gegeben hätte?
Von den bisher gebauten Anlagen hätte keine verhindert werden können. Denn sie stehen alle in den ursprünglich beschlossenen Vorrangzonen. Die zwei Anlagen, die im Bau sind, ebenso die Altanträge vor Hullern, stehen in den Zonen unserer ersten Planung.

Warum hat das OVG die in Haltern beschlossenen Windvorrangzonen „gekippt“?
Wir haben nach Ansicht des Gerichts insgesamt zu wenig Flächen im Stadtgebiet berücksichtigt. Das OVG sagt, wir hätten ein Mehrfaches der Flächen als Vorrangzonen ausweisen müssen. Zudem haben wir den Wald nicht auf potenzielle Windflächen untersucht. Allerdings hätten wir dies zum damaligen Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen gar nicht gedurft.

Welche Lehren zieht die Stadt daraus?
Eine entscheidende Lehre ist, dass wir als Kommune das Problem haben, die rechtlich nicht sauberen Vorgaben ausbaden zu müssen. Klar ist auch: Wenn die Stadt erneut Vorrangzonen beschließen sollte, würde der Halterner Steuerzahler rund 150.000 Euro an Planungskosten, u.a. für die artenschutzrechtlichen Prüfungen, bezahlen. Ansonsten wäre das Aufgabe der potenziellen Investoren. Und: Nach dem OVG-Urteil ist klar, dass wir deutlich mehr Windvorrangflächen als bisher ausweisen müssten.

Wo liegen Vor- und Nachteile für das erneute Ausweisen von Windvorrangzonen? Wie lange dauert dieses Planverfahren, wäre dieses dann „gerichtsfest“?
Siehe auch Antwort vorher, das letzte Verfahren hat vier Jahre gedauert. Ob und wann ein neues Verfahren rechtssicher ist, kann angesichts der bisherigen Erfahrungen wohl niemand sagen.

Bekommt die Stadt, wenn es neue Windvorrangzonen geben sollte, mehr Planungshoheit als zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Mit den Zonen kann die Stadt nur steuern, Genehmigungsbehörde bleibt der Kreis. Mit den Windvorrangzonen kann die Stadt nicht den Bau von weiteren Anlagen verhindern.

Was passiert, bis diese Vorrangzonen endgültig beschlossen sind? Können Investoren bis dahin noch Anlagen beantragen bzw. erstellen?
Die laufenden Verfahren bleiben hiervon unberührt.

Wenn die Politik sich nun entscheiden sollte, neue Vorrangzonen auszuweisen: Wo können diese liegen? Welche Konsequenzen hätte das für Investoren und auch Bürger?
Unser Gutachter hat nach dem OVG-Urteil in seiner Potenzialanalyse festgestellt, dass auf Halterner Stadtgebiet die für Windvorrangzonen geeigneten Flächen nahe Hullern und besonders nahe Lippramsdorf im Wald liegen. Das wissen auch diejenigen, die sich jetzt für Vorrangzonen aussprechen, diese aber nicht in Hullern und nicht im Wald haben wollen. Für uns als Verwaltung ist es zwingend, die Gesetze einzuhalten. Das bedeutet: Wenn man sich nun für Vorrangzonen stark macht, muss man auch beim Aufstellungsbeschluss klar sagen, wo diese Flächen sein sollen. Ansonsten reden wir über eine Verhinderungsplanung, die nicht zulässig ist.

Ist der Slogan „Windvorrangzonen anstatt Verspargelung“ richtig?
Zuerst die Gegenfrage: Ab wie viel Anlagen reden wir von einer Verspargelung? Der Slogan soll offenbar suggerieren, dass Vorrangzonen den Bau von weiteren Anlagen verhindern können. Deshalb noch einmal: Wer für Vorrangzonen ist, wird nicht vermeiden können, bei Hullern und Lippramsdorf eine Reihe neuer Anlagen entstehen zu lassen.

Will die Stadt Vorrangzonen bzw. warum will sie keine?
Die Stadtverwaltung kann aufgrund der rechtlichen Situation die Ausweisung nicht empfehlen.

Besteht die Möglichkeit, per Bürgerentscheid die Stadt zu zwingen, Windvorrangzonen einzurichten?
Grundsätzlich ja, die Gemeindeordnung lässt die Möglichkeit zu, dass Bürger einen entsprechenden Ratsbeschluss erzwingen können.

Nach dem OVG-Urteil gab es Stimmen, die prophezeit haben, nun könnten in Haltern mehr als 60 Anlagen gebaut werden. Stimmt das?
Ob die Zahl 60 realistisch ist, lässt sich derzeit nicht seriös beantworten. Das ist von vielen Faktoren abhängig, aber auch mit neuen Zonen sprechen wir nach dem OVG-Urteil von mindestens der dreifachen Zahl der jetzt bestehenden Anlagen.

Kritiker werfen der Stadt vor, sie verzögere das neue Ausweisen von Windvorrangzonen, weil sie auf den RVR verweise. Stimmt das?
Der RVR arbeitet nach wie vor daran, in seinem Regionalplan Eignungsbereiche für Windkonzentrationszonen auszuweisen. Beim RVR gibt es einen Arbeitsentwurf dafür, dieser wird derzeit noch RVR-intern untersucht. (Stichwort Umweltprüfung). Leider ist derzeit nicht absehbar, wann diese Prüfung beendet und beschlossen sein kann. Deshalb sind wir als Stadt natürlich an die Vorgaben des RVR gebunden. Rechtskraft hat derzeit der Landesentwicklungsplan, der die Ausweisung von Eignungsbereichen im Regionalplan vorschreibt. Ob unsere ermittelten Flächen vom RVR akzeptiert würden oder nicht, bleibt fraglich.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

Webseite von Michael Menzebach
Michael Menzebach auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

132 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.