Ausschuss: Kindertagesbetreuung steht auf der Tagesordnung

Immer mehr Kinder unter drei Jahren werden in Tageseinrichtungen betreut. Immer länger wird die Zeit, die der Nachwuchs dort verbringt. Foto: Caritas (Archiv)
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Haltern. Zur aktuellen Lage der Kindertagesbetreuung bezog Bürgermeister Bodo Klimpel im Ausschuss für Generationen und Soziales deutlich Stellung, als er zunächst auf die AGS-Sitzung vom 7. Februar einging. Denn dort hatte die das SPD-Ratsmitglied Annegret Feldmann der Verwaltung eine zurückhaltende und nicht lösungsorientierte Planung vorgeworfen. Außerdem hat sie die große Zahl fehlender Betreuungsplätze kritisiert, die durch Tagespflege nicht aufzufangen sei.

Dazu Klimpel: „Ich habe bereits in der Sitzung dazu gesagt, dass ich dem Vorwurf einer fehlerhaften Planung für die Vergangenheit energisch widerspreche. Dabei bleibe ich. Wir haben es nämlich mit einer komplexen Thematik zu tun, die weit über die Frage nach Betreuungsplätzen hinausgeht.“ Der Bürgermeister verhehlte nicht, dass es Probleme gibt, die Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu decken. „Es stimmt auch, dass die Zahlen das Maß dessen, was wir an Nachfrage erwartet haben, übersteigen. Das haben wir mehrfach deutlich in diesem Ausschuss so gesagt und auch die Gründe hierfür genannt. Daraus zu dem Schluss zu kommen, dass wir das Thema Kindertagesbetreuung vernachlässigt haben, ist falsch.“
Denn die Verwaltung hatte mit den Bedarfen gerechnet, die Bund und Länder 2007 als auskömmlich prognostiziert haben. Das waren die viel zitierten 35 Prozent. Dieses Ziel hat Haltern am See aktuell deutlich übertroffen: Auf Grundlage der dem Kindergartenbedarfsplan 2017/2018 zugrunde gelegten Daten können für etwa 40 Prozent der Kinder von 0-3 und sogar für fast 60 Prozent der Kinder mit Rechtsanspruch, also von 1-3 Jahre, einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in Tagespflege angeboten werden.

"Der Rechtsanspruch gilt für jedes Kind, das einen Betreuungsplatz beantragt. Und das sind im Extremfall nicht 35, sondern 100 Prozent!"

Klimpel ergänzt: „Das bedeutet nicht, dass wir uns entspannt zurücklehnen können. Der Rechtsanspruch gilt für jedes Kind, das einen Betreuungsplatz beantragt. Und das sind im Extremfall nicht 35, sondern 100 Prozent! Davon hat damals, als die Gesetze beschlossen wurden, natürlich niemand gesprochen.“
Für den Bürgermeister ist auch klar, dass der U 3-Ausbau deutlich zu Lasten der Ü 3-Plätze erfolgt ist. Das bedeutet, dass dann, wenn eine Gruppenform III, die 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt umfasst, in eine Gruppenform II (10 Kinder unter drei) umgewandelt wird, 15 Plätze wegfallen. Dies ist mehrfach so geschehen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Prognosen bei der Bevölkerungsentwicklung waren über eine lange Zeit so, dass wir alle von einem Geburtenrückgang ausgehen mussten. Es gab sogar vor Jahren die Überlegung, wo und wann die ersten Gruppen oder sogar ganze Einrichtungen geschlossen werden müssten. Deshalb war es sinnvoll, den Bestand der Kindertagesbetreuung auch durch die Umwandlung von Gruppen zu sichern, um den Rechtsanspruch U 3 zum 1.08.2013 zu erfüllen. Das war nicht nur in Haltern der Fall, sondern in vielen Städten ebenso. Außerdem hat sich die Bevölkerungsentwicklung in Haltern am See deutlich anders entwickelt als vorhergesagt. Als sich abzeichnete, dass die Entwicklung gegenläufig zu den Prognosen verlief, hat die Verwaltung nach Lösungen gesucht. Dazu gehören die Errichtung der Juniorkita in Sythen, der Bau des Kindergartens an der Martin-Luther-Schule, die befristete Einrichtung von Zusatzgruppen in drei kirchlichen Kindergärten sowie die deutliche Ausweitung der Kindertagespflege, was insgesamt zu mehr als 200 neuen Betreuungsplätzen geführt hat.

200 neuen Betreuungsplätze

Aktuell wird bereits der Bau einer weiteren Einrichtung vorbereitet. Deshalb, so der Bürgermeister, ist die Aussage falsch, die Verwaltung hätte das Thema Kindertagesbetreuung in der Vergangenheit fahrlässig behandelt und es vernachlässigt. „Ich kann mich auch an keine Anträge Ihrer Fraktion aus den vergangenen Jahren erinnern, in denen der Bau neuer Kindergärten gefordert wurde. Erst recht ist mir kein entsprechendes sozialdemokratisches Finanzierungskonzept bekannt. Schauen Sie sich um, dann stellen Sie fest, dass auch rund um uns herum neue Kindergärten gebaut werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so viele Städte kollektiv versagt und ihren Job nicht gemacht haben. Da sollten wir schon sachlich bleiben.“
Bodo Klimpel erinnerte auch an den Stärkungspakt und an das Problem, die vielfältigen Notwendigkeiten mit den finanziellen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. „Denn es gibt den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung; es gibt aber auch das Stärkungspaktgesetz, das der Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs Grenzen setzt. In dieser Gemengelage müssen wir verantwortungsbewusst und seriös agieren. Wenn Frau Feldmann daraus den Schluss zieht, wir würden unsere Aufgaben vernachlässigen, ist das eine sehr einseitige Betrachtung.“ Einstimmig entschied der Ausschuss, im katholischen Kindergarten Hullern ab Sommer 2017 für den Zeitraum von zwei Jahren 20 neue Kitaplätze für Ü-3-Kinder einzurichten. Die Kosten in Höhe von bis zu 40.000 Euro sowie die Betriebskosten übernimmt die Stadt.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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