Abgesichert im Ausland unterwegs Die richtige Reiseversicherung mit im Gepäck

Abgesichert im Ausland unterwegs
Die richtige Reiseversicherung mit im Gepäck

Die Tage bis zum Sommerurlaub sind gezählt: „Wer jetzt alle Vorberei­tungen für einen Auslandstrip trifft, sollte nicht nur an einen Reiseführer, sondern auch an den notwendigen Versicherungsschutz denken. Denn ohne die richtige Zusatzpolice müssen Urlauber im schlimmsten Fall einen Schaden aus eigener Tasche bezahlen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Reiseplaner erhalten bei den Versicherungsgesellschaften Angebote zur unverzichtbaren Auslandsreisekrankenversicherung und zum vielfach sinnvollen Reiserücktrittsschutz. Diese Policen bieten oft bessere Konditionen als die Offerten auf Reiseportalen.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören und bis wann sie abgeschlossen werden können:

Auslandsreisekrankenversicherung:
Die Police für den Krankheitsfall ist der wichtigste Schutz für einen Trip in ferne Länder. Hierbei sollten Urlauber einen günstigen Jahresvertrag abschließen, der für mehrere Reisen im Jahr Gültigkeit besitzt. Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für spontane Ausflüge, etwa über das Wochenende ins Ausland.
Wichtig jedoch: Unbedingt ins Kleingedruckte schauen. Denn eine Auslandsreise-Krankenversicherung begrenzt in der Regel die Dauer der vereinbarten Absicherung. Zumeist bieten die Jahres-Policen am Markt einen Schutz von höchstens 42 bis 70 Tagen pro Trip. Wer einen Aufenthalt von mehreren Monaten im Ausland plant, riskiert im Krankheitsfall hohe Kosten, auf denen er sitzen bleibt. Hier sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung für eine lange Einzelreise abgeschlossen werden. Dieser Schutz kann auch noch kurz vor Reiseantritt – quasi last minute – abgeschlossen werden. Statt eines Abschlusses auf gepacktem Koffer empfiehlt sich jedoch ein gründlicher Preis-Leistungs-Vergleich von mehreren Versicherungsangeboten im noch ruhigen Vorfeld einer Reise.

Reiserücktrittsversicherung:
Der Schutz bei unfreiwilligem Verzicht auf eine Reise – etwa bei Krankheit, Unfall, Tod des Partners beziehungsweise eines nahen Familienangehörigen oder bei Arbeitsplatzverlust – ist sinnvoll, wenn beispielsweise eine teure Reise lange im Voraus geplant wird. Auch für den Urlaub mit Kindern kann der Abschluss sinnvoll sein. Wer den Reiserücktritt versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen Abbruch des Urlaubs übernommen werden. Versicherer legen die Fristen für den Abschluss des finanziellen Schutzes individuell fest. Bei vielen Unternehmen kann ein Vertrag bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Urlauber, die sich für einen Schnelltrip entscheiden, müssen den Rücktrittsschutz innerhalb von ein bis drei Tagen nach der Buchung vereinbaren.

Reisegepäckversicherung:
Verzichtbar ist hingegen in der Regel die Police für den Verlust des Reisegepäcks. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Denn der Reisende muss auf sein Gepäck so sorgfältig achten als ob es überhaupt nicht versichert sei. Kann ihm der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer und Co. achtgegeben zu haben, wird dem Versicherten ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger reguliert. Also wenn überhaupt, wird dann nur ein Teil des Schadens erstattet. Eine Gepäckversicherung muss spätestens bis zu dem Tag, an dem es losgeht, in trockenen Tüchern sein. Auf der sicheren Seite – vor allem auch bei online-Abschlüssen – ist, wer sich rechtzeitig um eine Police kümmert.

Hausratversicherung:
Viele Gegenstände im Gepäck sind über diese Police geschützt. Es gibt dabei eine Obergrenze der möglichen Erstattung von maximal 10.000 Euro beziehungsweise zehn Prozent der Hausratversicherungssumme. Voraussetzung für eine Leistung ist, dass Sachen bei Raub, Einbruch entwendet oder durch einen Sturm beschädigt wurden. Weiteres Plus: Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert, während die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert aufkommt.

Hilfestellungen, um den richtigen Versicherungsschutz bei Auslandstrips zu finden, bieten die örtlichen Versicherungsberatungen der Verbraucherzentrale NRW an.

Kontakt und Kosten im Internet unter www.verbraucherzentrale.rw.de/versicherungsauswahl.

oder direkt und persönlich in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Schwerte. Westwall 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/942260.

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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