"Anlieger frei" ist kein Freifahrtschein

Landwirt Philipp Freudenberger und eines der wohl am häufigsten „übersehenen“ Straßenverkehrsschilder: „Anlieger frei“.
  • Landwirt Philipp Freudenberger und eines der wohl am häufigsten „übersehenen“ Straßenverkehrsschilder: „Anlieger frei“.
  • hochgeladen von Elke Böinghoff

Es ist ein idyllisches Fleckchen Erde - das „Grenzland“ zwischen Holzwickede und Sölde. Darin gelegen der Hof Schulze- Vellinghausen. Doch der dort ansässige Landwirt hat in letzter Zeit wenig Freude an der ruhigen Wohnlage. Immer mehr Autofahrer ignorieren die „Anlieger frei“-Beschilderung der Schürhoffstraße - und provozieren damit gefährliche Situationen.

Besonders jetzt zum Frühlingsbeginn sieht Landwirt Philipp Freudenberger wieder brenzlige Situationen voraus: „Dann fahre ich mit meinen großen Landmaschinen auf meine Felder. Wenn mir dann ständig andere Autos entgegenkommen, wird es eng“, weiß Freudenberger schon aus Erfahrung.
Kritisch auch die Durchfahrt durch das Gutstor. „Wenn die Autos aus Richtung Dortmund kommen, haben sie meist ein ganz schönes Tempo drauf, oft mehr als die erlaubten 50 km/h. Wenn ich dann mit meinem Traktor aus der Einfahrt komme, muss schon mal hart gebremst werden.“

Die Verkehrssituation ist bereits seit einiger Zeit prekär. „Besonders morgens und am späten Nachmittag sind hier viele Autos mit UN-Kennzeichen unterwegs“, hat der Landwirt beobachtet. Denn die Schürhoffstraße ist ein beliebter „Schleichweg“ von Holzwickede in Richtung Dortmund. Als dann im März eine Baustelle am Bahnübergang Jasminstraße eine Umleitung erforderlich machte, wurde es richtig schlimm. „Da habe ich die Polizei um Hilfe gebeten, die auch häufig kontrolliert haben - und häufig Knöllchen verteilen konnten“, so Philipp Freudenberger. Denn das „Übersehen“ der „Anlieger frei“-Beschilderung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Tatbestand, der mit einem Bußgeld von 15 und bei Gefährdung mit 20 Euro geahndet wird.
Nichts worüber sich Landwirt Freudenberger wirklich freuen würde: „Der Lernefeekt hält nicht lange an, kurze Zeit später sind dann doch wieder die selben Autos hier unterwegs.“

Früher konnte man hier Fußballspielen

Freudenberger, der auf dem Hof aufgewachsen ist, kann sich noch an seine Kindheit erinnern. „Da konnten wir hier auf der Straße Fußball spielen, heute lasse ich meine Kinder nicht einmal zu Fuß zur Schule gehen, sondern fahre sie lieber mit dem Auto“, ärgert er sich über den zunehmenden Verkehr.
Dabei sind es nicht nur Holzwickeder, die hier die Abkürzung suchen, auch Sölder aus dem benachbarten Neubaugebiet sind auf der Schürhoffstraße unterwegs. Unberechtigterweise. Denn: „(Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.“ (BayObLG, DAR 81, 18; OLG Düsseldorf NZV 92, 85). Damit sind Anwohner der benachbarten Bodieckstraße eben keine Anlieger der Schürhoffstraße. Und die Polizei bat zur Verwunderung so manches Verwarnten zur Kasse.

„Am besten wäre wohl, wenn ab unserer Hofeinfahrt aus der „Anlieger frei“-Straße gleich eine „Durchfahrt verboten - Landwirtschaftlicher Verkehr frei“-Straße werden würde“, seufzt Philipp Freudenberger. Ein leider unerfüllbarer Wunsch. „Als Anwohner-Erschließungsstraße muss die Schürhoffstraße durchgängig befahrbahr bleiben“, erklärt Anke Widow, Pressesprecherin der Stadt Dortmund. Und letztendlich sei ja die Beschilderung als „Anlieger frei“-Straße ausreichend - eigentlich. Wenn, ja wenn sich der Autofahrer auch daran halten würde.

Autor:

Elke Böinghoff aus Unna

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.