In der Trampolinaffäre hat sich eine Klärung ergeben

Die Vorsitzende des Stadtverbandes der Dortmunder Kleingärtner,Edelgard Möller, hat gestern den Dortmunder Ruhrnachrichten gegenüber erklärt, dass es kein Trampolinverbot gibt. Vielmehr handelt es sich bei der vieldiskutierten Regelung nur um eine Empfehlung an die Vereinsvorsitzenden der Dortmunder Kleingärten.

Strittig ist allerdings noch, ob eine solche Empfehlung sinnvoll und kompetent ist.
Die Art, wie diese Empfehlung die Vereinsmitglieder erreichte erzeugte von Beginn an Missverständnisse und Ablehnung. Man erhielt den Eindruck, dass Leitsätze des Kleingartenwesens nicht beachtet wurden: Familienfreunlichkeit?, Demokratie?, gärtnerische Bedeutung?, Respekt den Vereinsmitgliedern gegenüber.
Die Begründung für die Empfehlung zeugte auch nicht von großer Sachkenntnis:
So wurden Trampoline als Bauwerke, Sportgeräte, Ruhestörer oder potenziell unfallprovozierend dargestellt, obwohl bisher z.B. in der Gartenanlage Flora und auch sonst im Dortmunder Umkreis kein Anhaltspunkt dafür bekannt wurde. Achtlos abgelegte Gartengeräte sind da unfallträchtiger.
Als Sportgerät können vielleicht bestimmte Trampoline gebraucht werden. In Gärten sind sie eindeutig Spielgeräte, die dem Bewegungsbedürfnis unserer Kinder entgegen kommen und die Freude am Gartenbesuch unterstützen. Trampoline sind frei aufgestellt und jederzeit verschiebbar. Wie man da von Bauwerk sprechen kann, ist mir unverständlich.
Wenn man bedenkt, dass so ein Gartentrampolin im Schnitt höchstens 2 Stunden wöchentlich benutzt wird, ist wohl der Aspekt Ruhestörung auch nicht haltbar.
Die Vorsitzwenden der Gartenvereine sollten sich also hüten, ihre kostbare Zeit mit Durchsetzung solcher zweifelhaften Empfehlungen zu vergeuden.

Autor:

Ulrich Möller aus Dortmund-City

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