Loveparade: Innenminister Jäger legt Landtag Bericht der Essener Polizei vor - Staatsanwaltschaft hat keine Bedenken mehr

Innenminister Ralf Jäger hat heute (1.6.) dem Landtag den "Vorläufigen Abschlussbericht" der Essener Polizei zur Nachbereitung des Einsatzes der "Loveparade" vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft in Duisburg hatte zuvor ihre im November 2010 geäußerten Bedenken gegen eine Veröffentlichung zurückgezogen, weil sie jetzt keine Gefährdung ihres Ermittlungsverfahrens mehr sieht. "Wir haben von Anfang an auf Transparenz gesetzt und den Landtag sowie die Öffentlichkeit über die uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse informiert. Das werden wir auch weiterhin tun", sagte Jäger.

Bei dem Bericht der vom Innenministerium beauftragten Polizeibehörde Essen handelt es sich um die zeitnahe polizeiliche Nachbereitung, wie sie bei allen Großeinsätzen üblich ist. Ziel der damaligen, vorläufigen Analyse war es, gemachte Erfahrungen für Polizeizwecke aufzubereiten und Schlüsse für zukünftige Einsätze zu ziehen. Der Innenminister weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bericht des Polizeipräsidiums Essen vor sieben Monaten fertig gestellt wurde. Folgerichtig müsse im Zusammenhang mit der aktuellen Freigabe darauf hingewiesen werden, dass der Bericht auf dem damaligen Kenntnisstand beruhe. Zudem verfügte die Polizei in Essen nicht über die Beweismittel, die der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Verfügung stehen.

Die Einsatznachbereitung ist nicht Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Strafverfahren, die weiter andauern. Hierbei unterstützt das Polizeipräsidium Köln mit derzeit 30 Ermittlern die Staatsanwaltschaft Duisburg bei ihrer Arbeit. Über den derzeitigen Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibeamte, informierte Minister Jäger den Landtag - in Abstimmung mit Justizminister Kutschaty - in der Aktuellen Stunde am 19. Mai 2011.

Der Innenminister wies darauf hin, dass es in Anbetracht der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht möglich sei, den Einsatz der Polizei umfassend zu bewerten. Aber im Interesse der Sicherheit der Menschen habe er aus den bisherigen Erkenntnissen Schlussfolgerungen gezogen, wo dies möglich war. "Wir haben heute schärfere Regelungen zur Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien. Sofern die Polizei Sicherheitsbedenken hat, finden keine Großveranstaltungen statt", erklärte Jäger.

Eine vom Innenminister eingesetzte Expertengruppe hat darüber hinaus den Auftrag, abgeschlossene Genehmigungsverfahren zu analysieren und die einschlägigen Rechtsnormen und sonstigen Vorgaben zu bewerten und Konsequenzen aufzuzeigen. "Dies sind für mich notwendige Schritte, um zukünftig derartige Katastrophen zu verhindern", erklärte der Innenminister

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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