„Jetzt sucht die Politik die Gäste aus“

Einige Wirte diskutierten über das neue Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie. Foto: Jörg Terbrüggen
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Die Resonanz war mehr als dürftig. Dabei ging es doch um so ein exestienzielles Thema für die Gastronomen, nämlich um das neue Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein Westfalen. Zu Gast im Sportcenter Rees war der Geschäftsführer des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Thomas Kolaric.

Viele Plätze blieben leer, nur wenige waren der Einladung von Volker Kullmann gefolgt. Aus Emmerich zum Beispiel fand niemand den Weg ins benachbarte Rees. Rechtsanwalt Kolaric erläuterte was mit dem neuen Gesetz für Fakten geschaffen wurden: es gilt ein absolutes Rauchverbot mit einer Ausnahme: private, geschlossene Gesellschaften wie Familienfeiern oder Geburtstage, sind noch erlaubt. Auf Kegelbahnen sind keine Ausnahmen zugelassen. „Bei unseren Mitgliedern verzeichnen wir zurzeit einen Umsatzrückgang zwischen zehn und 25 Prozent“, so Kolaric.
Das sei aber nur die Spitze des Eisbergs. „Was wird im Herbst oder Winter. Da wird es noch steigen.“ Der Vorsitzende des Verbandes Nordrhein beklagte, dass es zwar Demonstrationen gegen das Gesetz gebe, sie kämen aber zu spät. „Es gab auch bei den Wirten offensichtlich keine Mehrheit, sich daran zu beteiligen. Die Landesregierung wird das Gesetz nicht mehr kippen“, so seine Einschätzung. Eingeführt wurde es übrigens aufgrund einer EU-Vorschrift. „Damit ist das Rauchen im Gastgewerbe rigoros beendet worden.“ Aber auch das vor der Türe rauchen führe zu Problemen. Denn dort könnten sich Anlieger auf einmal in ihrer Nachtruhe belästigt fühlen. Einen Aschenbecher darf man übrigens nicht nach draußen stellen, es sei denn man habe eine Sonderbenutzungsgebühr entrichtet. Nur im konzessionierten Biergarten darf ein Aschenbecher stehen.

Keine eigenen Regeln machen

Kolaric gab zu bedenken, dass man nicht seine eigenen Regeln machen sollte. Sollten solche Fälle bekannt werden, könnte sich die Landesregierung veranlasst sehen, das Gesetz noch weiter zu verschärfen. „Und außerdem muss ich doch auch Glück haben, dass mich kein Kollege sieht, der sich daran hält. Oder kein Nachbar und kein Bürger, die sich beschweren könnten.“ Wird übrigens ein Gast vom Ordnungsamt erwischt, so muss dieser bis zu 1.000 Euro Strafe zahlen. Den Unternehmer kann man ebenfalls bis zu einem Betrag von 2.500 Euro zur Kasse bitten.
„Warum hat man nicht alles beim alten belassen“, fragte Christiane Wewers. Man hätte doch die Eckkniepen oder Raucherkneipen lassen können.“ Der Gesetzgeber wollte es allerdings nicht so. Selbst bei Klagen hätten die Richter bisher immer pro Nichtraucher entschieden. „So werden sie es bei diesem Gesetz auch machen“, meinte Kolaric. Übrigens ist das Rauchen jeder Art (Zigaretten, Pfeifen, Shisha und E-Zigaretten) untersagt. Für Beherbergungsbetriebe gibt es allerdings eine Einschränkung. Hier gilt das Rauchverbot nur dort, wo Speisen und Getränke serviert werden, überall anders nicht.
„Für uns als Hotelier ist das gar nicht schlecht, denn wir haben jetzt eine Rechtssicherheit. Allerdings hat man versäumt, die Existenzgrundlage bei den Kneipiers zu berücksichtigen. Jetzt sucht die Politik für die Wirte die Gäste aus und lässt dem Unternehmer gar keine andere Möglichkeit“, bemerkte Oliver Scholten vom Hotel Tannenhäuschen aus Wesel.

Thema Hygieneampel

Behandelt wurde übrigens auch noch das Thema „Hygieneampel“. Hier gibt es zurzeit ein Pilotprojekt in Duisburg und Bielefeld. Die Ergebnisse werden in Duisburg an die Verbraucherzentrale weitergegeben und landen anschließend im Internet. Dort gibt es ein Punktesystem mit grüner, gelber oder roter Ampel. „Je mehr Punkte sie haben, desto schlechter ist es“, so Kolaric. Der Verband Nordrhein ist gegen dieses System. Denn es gibt zurzeit keine rechtliche Grundlage. In Duisburg sind bereits fünf Klagen anhänglich. „Wir werden jede rechtliche Möglichkeit nutzen, um dagegen vorzugehen“, bemerkte der DEHOGA-Geschäftsführer. Denn im Schnitt kämen die Kontrolleure alle zwölf bis 18 Monate. Nach der Überprüfung stünde das Ergebnis im Netz, selbst wenn die Mängel nach ein paar Wochen behoben wären. „Für den Verbraucher sieht das immer so aus als wären das aktuelle Berichte.“ Das Gastgewerbe habe kein Hygieneproblem.

Autor:

Jörg Terbrüggen aus Emmerich am Rhein

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