Abmahngefahr: SIHK informiert über neues Elektrogesetz

Das im Oktober novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat nicht nur eine Reihe von Änderungen für Hersteller, Händler und Importeure gebracht. Es ist zudem auch wettbewerbsrechtlich relevant. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) informiert am Mittwoch, 17. Februar, von 9.30 bis 13 Uhr in einer Veranstaltung detailliert über die aktuellen Anforderungen des neuen ElektroG.

Alexander Goldberg von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) erläutert auf der Veranstaltung die wichtigsten Änderungen bei den Registrierungs- und Meldepflichten. Vor allem Unternehmen, die Elektrogeräte im- oder exportieren, stehen vor umfangreichen und kostspieligen Verpflichtungen. Im Rahmen der ebenfalls seit November gültigen Batteriegesetznovellierung informiert Bernhard Hennings von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) u. a. über das verschärfte Quecksilberverbot für Knopfzellen.

Rechtsanwalt Alexander Wagner aus Hagen beleuchtet speziell die Herausforderungen für den Handel. Für Diskussionen sorgte bisher vor allem die Rücknahmeverpflichtung für Händler und Importeure ab dem 24. Juli. Ein Aspekt wurde bisher aber völlig unterschätzt: „Die Vorschriften des Elektrogesetzes sind als Marktverhaltensregelung im Sinne des Wettbewerbsrechtes einzustufen. Das heißt: Händler, die gegen Vorschriften des Elektrogesetzes verstoßen, können von Konkurrenten und ‚Abmahnvereinen‘ aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten angegriffen werden“, so Wagner.

Information und Anmeldung unter www.sihk.de/elektrog oder bei Frank Niehaus, Tel. 02331-390-281.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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