OVG bestätigt Einschätzung der Langenfelder FDP zur Gemeinschaftsschule

Unlängst war in Finnentrop (Sauerland) die Errichtung einer Gemeinschaftsschule per Beschluss eines Verwaltungsgerichtes gestoppt worden. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster diese Entscheidung bestätigt und aufgrund fehlender formaler Grundlagen die Einrichtung der Gemeinschaftsschule für rechtswidrig erklärt.

Die Frage, wie ein Zusammenschluss von Johann-Gutenberg-Realschule und Felix-Metzmacher-Schule zu einer Gemeinschaftsschule realisiert werden kann, lässt sich seit der gestrigen Entscheidung des OVG leicht beantworten. Die Antwort lautet: Gar nicht, da die Einführung der Gemeinschaftsschule über den Trick des Schulversuchs nicht zulässig ist. Insofern sehen sich die Langenfelder Liberalen in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt. "Wir bleiben bei unsere Position: Keine Schulversuche auf dem Rücken der Schüler als Versuchskaninchen."

Frank Noack
Hans-Peter Büttgenbach

Autor:

Frank Noack aus Langenfeld (Rheinland)

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