FORENSIK – Viktoria-Gelände ... hier: Einladung zur Informationsveranstaltung am 11. Juli

11. Juli 2018
17:00 Uhr
Stadtkirche St. Georg, 44532 Lünen
Stadt weist FORENSIK-Fläche im Bebauungsplan aus !
  • Stadt weist FORENSIK-Fläche im Bebauungsplan aus !
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Bürgerinnen und Bürger können sich ab dem 11. Juni an den Planungen beteiligen.

Wie soll es mit der letzten Bergbaufläche in Lünen "Viktoria I/II" weitergehen?

Die Stadt Lünen lädt daher am Mittwoch, den 11. Juli, von 17 bis 19 Uhr, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zur Entwicklung der Fläche Viktoria I/II ein.
Sie findet in der evangelischen Stadtkirche St. Georg, St.-Georg-Kirchplatz 1, 44532 Lünen, statt.

Hier bietet sich für die Bürgerschaft nicht nur die Möglichkeit, sich über die Planungsziele zu informieren, sondern sich darüber hinaus aktiv an dem Verfahren zu beteiligen und Wünsche und Vorstellungen im Rahmen der Veranstaltung in die Planung einzubringen.

Über das parallel durchzuführende Bauleitplanverfahren können sich Interessierte aber bereits ab dem 11. Juni informieren.
Bis einschließlich 13. Juli besteht während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Technischen Rathaus der Stadt Lünen, Abteilung Stadtplanung (Willy-Brandt-Platz 5, 3. Obergeschoss), die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Öffentliche Auslegung).

Zum Hintergrund:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 10. April 2018 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Anschluss erfolgte am 3. Mai 2018 der Beschluss des Rates der Stadt Lünen über die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes Nr. 229 "Viktoria-Ost".

Alle aktuellen Konzeptionen zur Entwicklung der Viktoria-Fläche gehen davon aus, dass die westliche Teilfläche (Haldenkörper, Wald) und die Flächen entlang der Uferkante zur Lippe nicht baulich genutzt werden sollen.
Mit einer Darstellung als Grünfläche, zum Beispiel als (Park-)Wald auf Ebene des Flächennutzungsplanes (FNP) wären von einer informellen Freiraumnutzung bis hin zu einem gestalteten Landschaftspark alle Freiraumnutzungen planerisch zu entwickeln. Eine verbindliche Bauleitplanung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt für diese Teilfläche entbehrlich, da keine relevanten baulichen Aktivitäten erkennbar sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 229 umfasst nur einen östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches der 14. Flächennutzungsplan-Änderung. Das betrifft das gesamte RAG-Grundstück einschließlich des vorhandenen Parkplatzes, die bestehende gewerbliche Nutzung an der Zwolle-Allee und eine Teilfläche aus dem Eigentum der RWE/Innogy, südwestlich der RAG-Fläche.
Wesentliche Ziele der Planung sind zum einen die Schaffung von Baurecht für eine Maßregelvollzugsklinik (Sondergebiet "Forensische Klinik") auf der RWE-Fläche im Süd-Westen des Plangebietes und damit die Verhinderung einer "Forensik" direkt südlich des Wohnquartiers.

Im Norden soll in Fortführung der vorhandenen Straßenrandbebauung an der Westfaliastraße eine Wohnnutzung entstehen, in deren Mitte ein lebendiger Quartiersplatz mit einer Gemeinbedarfseinrichtung als Ersatz für das Grubenwehrheim integriert werden soll. Für die Kernfläche (RAG-Grundstück einschl. Parkplatz, bereits gewerbliche bebaute Fläche) soll ein teilweise nutzungseingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) für arbeitsplatzintensives Gewerbe und Dienstleistungen entstehen. Die für die Gesamtentwicklung der Fläche, die übergeordneten Freiraumstrukturen und die Rad- und Fußwegenetze notwendigen Wege- und Grünbeziehungen sollen planerisch gesichert werden.

(Quelle: Mitteilung der Stadt Lünen // https://www.luenen.de/05-06-002.php )

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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