Stadtspiegel-Kolumne zur E-Zigarette: Klare Aussage!

Stellen Sie sich einen Quizmaster vor, der nicht weiß, wie man „Kwitz“ schreibt. Oder einen Fußballer, dem nicht einfällt, welche Form das „Leder“ hat.
Dann können Sie so in etwa nachvollziehen, wie ich mich die vergangenen Wochen gefühlt habe. Genauer gesagt: seitdem das Gesundheitsministerium die „berühmte“ Pressemitteilung gegen die E-Zigarette herausgeben hat, nach der die „Hexenjagd“ begann.
Denn ich muss zugeben: Ich hab‘ diese Mitteilung nicht verstanden! In meinem Leben habe ich schon Tausende und Abertausende von Pressemitteilungen gelesen und bearbeitet - aber bei der hatte ich einfach nicht durchgeblickt.
Hatte Ministerin Barbara Steffens denn darin nun den Verkauf von E-Zigaretten verboten oder nur eine Warnung oder Empfehlung ausgesprochen?
Nun ja, seit Montag weiß ich: So blöd war ich gar nicht. Denn das Oberverwaltungsgericht NRW hatte in einer Verhandlung, bei der es um den Steffens-Artikel ging, auch so seine Probleme damit.
Und wie bei einem Gericht üblich, ging es dabei nicht um „Verstehen“ oder „Nicht-Verstehen“, sondern um „erlaubt“ oder „verboten“.
Fazit: Darin enthaltene Formulierungen der Ministerin sind rechtswidrig.
Das ist doch mal eine klare Aussage!

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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