Bundestagswahl 2017: Wer noch keine Wahlbenachrichtigung hat, sollte sich im Briefwahlbüro melden

Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 haben alle Wahlberechtigten in Recklinghausen in den vergangenen Wochen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung wurde als Brief und nicht als Karte verschickt.

Wer allerdings bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis Freitag, 8. September, 13 Uhr, im Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 02361/50-1583 bis 50-1585 melden. So kann schnell geprüft werden, ob der Wähler überhaupt im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist. Liegt eine Eintragung vor, ist es auch möglich, ohne die Wahlbenachrichtigung seine Stimme abzugeben. Hierzu muss im Briefwahlbüro der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Zur Erinnerung:
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag verhindert sind und nicht persönlich in den Wahlraum kommen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.

Das Briefwahlbüro ist seit Montag, 28. August, im Zimmer 1.10 im 1. Obergeschoss im Stadthaus A geöffnet. Der Raum ist barrierefrei zugänglich.

Für die Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Der Wähler füllt den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diesen, schickt ihn per Post an das Briefwahlbüro im Stadthaus A und bekommt anschließend die Unterlagen zugesandt, um dann zu Hause wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift nicht vergessen!

2. Der Wähler füllt den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diesen, kann dann im Briefwahlbüro im Stadthaus A (Zimmer 1.10, 1. Obergeschoss) die Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen oder auch direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Wichtig: Bitte Personalausweis oder Reisepass bereit halten!

3. Die Briefwahlunterlagen können auch im Auftrag des Wahlberechtigten einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Dann muss die Berechtigung zur Empfangnahme durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Diese Vollmacht kann allerdings nur genutzt werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

4. Der Antrag auf Briefwahl kann auch online unter www.recklinghausen.de/wahlen gestellt werden. Zur Online-Beantragung wird unbedingt die Wahlbenachrichtigung benötigt.

Das Briefwahlbüro ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr.

Telefonische Rückfragen sind während der Öffnungszeiten unter den Rufnummern 02361/50-1583 bis 50-1585 möglich.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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