....im neuen Sexualstrafrecht - das Frauenforum begrüßt dies als historischen Meilenstein

Der Bundestag hat am 07. Juli 2016 über alle Parteigrenzen hinweg im Grundsatz einstimmig die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen.

Karin Gottwald, Leiterin der Frauen- und Mädchenberatungsstelle: „Mit dem jetzt festgeschriebenen Prinzip „Nein heißt Nein“ werden die Rechte der Opfer von Sexualstraftaten deutlich gestärkt. Seit langem wünschen auch wir uns die Schließung rechtlicher Lücken im Strafrecht.

Die jetzige Entscheidung ist ein wichtiger und historischer Meilenstein bei der Durchsetzung der Rechte von Frauen.
Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen.
Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz.
Endlich sind auch die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt, die ganz klar die Strafbarkeit aller nichteinverständlichen sexuellen Handlungen fordert.“

Auch im Kreis Unna wenden sich jedes Jahr zwischen 60 und 70 Frauen nach erfahrener sexueller Gewalt an die Frauen- und Mädchenberatungsstelle.

Die Mitarbeiterinnen sind Gesprächspartnerinnen in der Bearbeitung der erlebten Situation und Traumatisierung.
Dazu gehört auch der Blick auf die Rechtslage und die Optionen des Opfers, sich im Rahmen des Sexualstrafrechts zu wehren und den Täter zur Rechenschaft ziehen lassen zu können.

Im neuen Gesetz heißt es „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Beraterin Melanie Windmüller sieht hier eine wesentliche Verbesserung: „Zukünftig macht sich nicht mehr erst derjenige strafbar, der Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt.
Es wird vielmehr ausreichen, dass sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.
Als erkennbarer Wille gilt zukünftig auch das gesprochene „Nein“ und vergleichbares Verhalten wie z.B. Weinen oder abwehrende Gesten.
Doch auch der Täter, der ausnutzt, dass das Opfer in der emotionalen Ausnahmesituation erstarrt oder paradox reagiert, d.h. nicht in der Lage ist, einen solchen Willen zu bilden oder zu äußern, wird gleichermaßen bestraft werden.

Zudem wissen wir seit einer Studie der Universität Bielefeld in 2011, dass Frauen mit Behinderungen sexuelle Gewalt zwei- bis dreimal häufiger (bis 44%) als nicht behinderte Frauen (13%) erleben – jetzt wird auch hierzu im Strafrecht die entsprechende Konsequenz gezogen.“

Strafbar macht sich zukünftig auch die Person, die „eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“. Mit der Reform wird eine eigene Norm zur sexuellen Belästigung als Straftatbestand eingeführt werden. „Schon lange steht aus, dass jemand auch für das Begrabschen strafrechtlich belangt werden muss“, so Karin Gottwald. „Die gesetzliche Bewertung solcher Handlungen als Straftaten gibt betroffenen Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung zurück.“

Das Frauenforum wird seine Arbeit als Fachstelle zu sexualisierter Gewalt im Herbst erweitern können.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erhöht seine Landesförderung vorerst bis Ende 2018 für die Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft.
„Eine weitere Kollegin wird unsere Beratungskapazität entsprechend der gestiegenen Nachfrage erhöhen,“ freut sich Melanie Windmüller.
„Zusätzlich werden wir neue Formen der Prävention entwickeln und erproben können.
Dazu sollen wir - in Erweiterung der Landesrichtlinien - in Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreis Angsträume identifizieren, gemeinsam mit den Polizeibehörden örtliche Schutzkonzepte in den Blick nehmen und ggf. überarbeiten, anlässlich örtlicher Großereignisse ansprechbar sein und einbezogen werden sowie zusätzliche Angebote der Selbststärkung als präventiver Opferschutz machen“.

Autor:

Gudrun Körber aus Schwerte

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