Ed Sheeran Konzert nicht in Düsseldorf / Rückgabe der Tickets

Ed Sheeran Konzert nicht in Düsseldorf /Umzug nach Gelsenkirchen / 
                               Rückgabe der Tickets


Das Wichtigste in Kürze:

Fällt ein Konzert aus, sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW der Kaufpreis erstattet werden. Das für Düsseldorf geplante Konzert wurde auf zwei Abende am 22. und 23. Juli in Gelsenkirchen verlegt. Der Veranstalter bietet generell eine Rückerstattung bei Konzertausfall sowie Terminverlegung in seinen AGB an und verweist auf die Vorverkaufsstellen. Online gekaufte Tickets sollten am besten per Wertbrief mit Rückschein zurückgeschickt werden. Sollten neue Tickets zugesandt werden, gelten diese, falls sie nicht zurückgesandt werden (s.u.) als akzeptiert und eine Erstattung ist nicht mehr möglich.

Generell gilt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass sowohl bei Konzertausfällen als auch bei Terminverlegungen eine Erstattung des Ticketpreises erfolgen sollte – unabhängig davon, was möglicherweise Gegenteiliges in den AGB des Veranstalters zu finden sein mag. Voraussetzung ist , dass überhaupt ein Termin vereinbart wurde, das Konzert also zu einem genannten Datum stattfinden sollte. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist dies bei den Tickets zum Ed-Sheeran-Konzert der Fall.

Veranstalter übertragen häufig die Rückerstattung des Ticketpreises auf die Vorverkaufsstellen und auch auf den Seiten des Veranstalters für den Düsseldorfer Ed-Sheeran-Termin findet man entsprechende, generelle Informationen, daß im Falle einer endgültigen Absage oder einer terminlichen Verlegung eines Konzerts, laut AGB der "FKP Scorpio" die Möglichkeit besteht, den Nettokartenpreis gegen Vorlage der Karten bei der entsprechenden Vorverkaufsstelle erstattet zu bekommen. Jedoch nicht die Vorverkaufsgebühren sowie Versandkosten. Dies sollte somit auch für das Düsseldorfer Ed-Sheeran-Konzert gelten, was vom Veranstalter auch so bestätigt wird.

Wer Tickets online gekauft hat und sie zurückgeben möchte, sollte sie zumindest als Einwurf-Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein zurück senden. Sicherer wäre eine Rücksendung per Wertbrief mit Rückschein. Dabei sollte man erklären, dass man vom Vertrag zurücktreten möchte. Wichtig: Einlieferungsbeleg und Rückschein sowie bei Einwurf-Einschreiben die Bestätigung über die Zustellung via Sendungsverfolgung ausdrucken und aufheben!

Mögliche Rückerstattung am Beispiel Eventim
Der Ticketanbieter Eventim weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass betroffene Ed-Sheeran-Fans neue Tickets für die Veranstaltung in Gelsenkirchen erhalten und die alten Tickets ungültig werden würden. Wer dies nicht will, müsste für eine Erstattung die neuen Tickets bis zum 7. Juli (Poststempel) an den Ticketanbieter zurückschicken. Ansonsten seien mit Annahme der Karte bzw. dem Konzertbesuch alle weiteren Ansprüche abgegolten. Wenn möglich, sollten sich Ticketinhaber für das ausfallende Düsseldorfer Konzert an das vorgesehene Verfahren halten. Klappt das allerdings nicht – weil zum Beispiel die neuen Tickets nicht rechtzeitig ankommen –, spricht aus unserer Sicht viel dafür, dass betroffene Ticketbesitzer auch nach dem 7. Juli ein gesetzliches Rücktrittsrecht haben.

Außerdem bezweifeln wir, dass die Frist angemessen ist. Schließlich muss zunächst der Erhalt des neuen Tickets abgewartet werden bevor sie dieses zurückschicken können. Aus unserer Sicht können Ed-Sheeran-Fans auch schon vor dem Erhalt neuer Tickets ihren Rücktritt erklären, um die gesetzte Frist einzuhalten. Mit der Rückzahlung kann der Ticketanbieter jedoch warten, bis die neuen Karten zurückgeschickt wurden. Dies sollte unserer Meinung nach auch für Verbraucher gelten, die nur das ursprüngliche Ticket vorweisen können, weil sie das neue Ticket z. B. wegen eines Verlusts auf dem Postweg nie erhalten haben.

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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