Sicherer Umgang mit den 47 Brauchtumsfeuer an Ostern in Unna

Damit das Osterfeuer auch dieses Jahr wieder problemlos in Flammen aufgehen kann, sind einige Hinweise zu beachten. | Foto: Archiv
  • Damit das Osterfeuer auch dieses Jahr wieder problemlos in Flammen aufgehen kann, sind einige Hinweise zu beachten.
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Seit vielen Jahren bemüht sich die Kreisstadt Unna aus ökologischen Gründen darum, die Zahl der Osterfeuer möglichst gering zu halten. Maßnahmen wie z.B. der Zusammenschluss mehrerer Vereine oder Interessengruppen zu einer größeren Veranstaltung haben sich dabei als praktikabel erwiesen. In diesem Jahr konnten daher 47 Osterfeuer genehmigt werden.

Die Zusammenlegung von Osterfeuern ist ein erfreulicher Interessenausgleich zwischen ökologischen Belangen und der traditionellen Brauchtumspflege, den wir auch weiterhin anwenden möchten. Für das entgegengebrachte Verständnis bedankt sich das Ordnungsamt ausdrücklich. Damit die Osterfeuer auch in diesem Jahr den Bestimmungen des Tierschutzes, des Abfallrechts und der Luftreinhaltung entsprechen, gibt das Ordnungsamt noch einige Hinweise und Tipps:

GEFAHREN VERMEIDEN! Das Osterfeuer darf nur bei ausreichendem Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Wegen oder Anpflanzungen entzündet werden. Das Abbrennen ist auf die Abendstunden am Karsamstag und Ostersonntag beschränkt. In einem breiten Ring um das Feuer herum dürfen sich keine brennbaren Materialien befinden. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen vollständig erloschen sein.

TIERSCHUTZ BEACHTEN! In den frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuern nisten oft Vögel, Kleinsäuger oder Insekten. Damit diese nicht qualvoll ersticken, ist das Material am Brenntag unbedingt umzuschichten, damit sich Kleintiere in Sicherheit bringen können.

KEINE ABFÄLLE VERBRENNEN! Es versteht sich von selbst, dass ein Osterfeuer nicht zur Entsorgung von Abfällen oder Materialien wie Sperrholz, Hausmüll, Papier, Kunststoffen, Reifen oder behandeltem Holz missbraucht werden darf. Sinnvolle Alternativen der Entsorgung und Kompostierung sind im Abfallkalender der Stadtbetriebe Unna aufgezeigt.

LUFTBELASTUNG VERHINDERN! Verbrannt werden darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, um übelriechenden und schädlichen Qualm zu vermeiden. Das "Anfeuern" mit Benzin oder ähnlichen Substanzen ist nicht zulässig. Bei aufkommendem Wind sind Schutzmaßnahmen bis hin zum Löschen des Feuers zu ergreifen.

Wenn diese Tipps und weitere detaillierte Hinweise, die die Veranstalter bekommen haben, eingehalten werden, sollten die diesjährigen Osterfeuer wieder ein eindrucksvolles und geselliges Erlebnis für Jung und Alt werden. Die Nichtbeachtung der Hinweise und Auflagen, die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Unna festgelegt sind, kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Einhaltung dieser Hinweise und Auflagen wird das Ordnungsamt am Karsamstag und Ostersonntag stichprobenartig überprüfen.

Größere von Vereinen und Interessengemeinschaften angemeldete Osterfeuer in Unna (Veranstalter, Abbrennplatz, Tag und Uhrzeit):
Samstag, 26.03.2016:
• Nachbarschaft Afferder Weg 57
• SV Afferde e.V., Afferder Weg 180
• SV Blau-Rot Billmerich/Jugendabteilung, Hillering 4
• Nachbarschaft Colonie, Ackerfläche Colonie
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgrupe Unna-Kessebüren, Fröndenberger Straße
• Gartenverein Sonnenschein, Kleingartenanlage Dorotheenstraße
• Kleingartenverein Hermannstraße, Kleingartenanlage Hermannstraße
• SuS Lünern, Sportplatz Ostfeldweg
• Ev. Posaunenchor Lünern, Nordlünerner Str. 79 (Hof Clodt)
• Kleingartenverein „Zum Viereck“, Bolzplatz Virchowstraße
• Reitgemeinschaft Wilms, Dortmunder Str. 165
• Kleingärtnerverein Kastanienhain e.V., Weidenweg
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Unna-Mühlhausen, Mühlhausener Dorfstr. 10

Sonntag, 27.03.2016:
• Schützenverein Massener Heide Ringebrauck u. Umgegend/2. Kompanie, Hertingerstr. 158 (Haus Mersmann)
• SV Blau-Rot Billmerich, Lange-Jupp-Weg
• Dorfgemeinschaft Dreihausen, Dreihausen 6
• Schützenverein Hemmerde/1. Kompanie, Holtumer Weg
• Schützenverein Hemmerde/2. Kompanie, Wannweg 2
• Schützenverein Hemmerde/3. Kompanie, Holtumer Weg
• Ev. Kirchengemeinde Hemmerde-Lünern, Reesenufer
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Unna-Lünern, Lünerner Kirchstraße
• Straßengemeinschaft Heerener Straße/Kusenkamp, Heerener Str. 54 (Hof Lategahn)
• Interessengemeinschaft Heerener Straße, Im Erley
• Kirchengemeinde St. Katharina und Pfadfinder Unna, Heerener Straße
• Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Unna-Siddinghausen, Hauptstr. 2
• Dorfgemeinschaft Stockum, Stockumer Dorfstr. 17 (Hof Wiesmann)

Abbrennen der Brauchtumsfeuer nur am Karsamstag und Ostersonntag ab 17.00 Uhr zulässig.

Auch Kreisbrandmeister Ulrich Peukmann gibt einige Tipps für einen sicheren Umgang mit dem Osterfeuer und betont die Anmeldung dieser: „Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden und sich im Vorfeld über besondere Auflagen zum Abbrennen zu erkundigen. So vermeiden Sie einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist“, rät der Kreisbrandmeister. Außerdem empfiehlt er:
 

Sollte es trotz dieser Hinweise zu einem Zwischenfall kommen empfiehlt Peukmann kleinere Verbrennungen sofort mit Wasser abzukühlen. "Bitte benutzen Sie keine so genannten Hausmittel wie Mehl; sie behindern die Behandlung, stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst".

„Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren“, so Kreisbrandmeister Ulrich Peukmann. Die mehr als eine Million Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind natürlich auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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