Neue Hoffnung für Günther Mollenhauer

Günther Mollenhauer, hier vor seinem Chalet, in dem er noch lebt, hofft auf das Berufungsurteil am 05. April
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Zeugin bestätigt nachträgliche Vertragsänderung

Berufungsverhandlung gegen Räumungsurteil

Günther Mollenhauer hofft wieder. Der 84jährige Bewohner eines Chalets auf dem Freizeitgelände an der Xantener Nordsee war im Juni letzten Jahres einer Räumungsklage der Betreiberin der Anlage, Schomberg Freizeit- und Erholungspark Xanten Verwaltungs GmbH, unterlegen. Da er sich ungerecht behandelt fühlte, zog er die regionale Presse, unter anderem „Der Xantener“ heran, die über seinen Fall berichtete. In seinen damaligen Ausführungen äußerte er den Verdacht, sein Pachtvertrag sei, nachdem er seine Unterschrift geleistet hatte, manipuliert und ein im Vertrag enthaltenes Optionsrecht zur Verlängerung nachträglich gestrichen worden.
Daraufhin strengte die Betreiberin der Anlage, welche die nachträgliche Änderung bestritt, eine Klage gegen ihn an, in deren Konsequenz er verurteilt werden sollte, diese in Form eines Zitates in den entsprechenden Medien, auch dem „Xantener“ , erschienene Äußerung, zurückzunehmen. Zum Zwecke des Beweises ihrer Behauptung benannte sie für die mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Rheinberg eine ehemalige, damals für die Verträge zuständige Sachbearbeiterin als Zeugin. Zur Überraschung aller bestätigte diese jedoch die nachträgliche Streichung der genannten Vertragsklausel, was nach ihren Worten normalerweise vor der Unterschrift Mollenhauers hätte stattfinden müssen. Eine Begründung, warum sie dies nicht vorher getan habe, konnte sie nicht anführen.
Nach dieser überraschenden Aussage zog der Anklagevertreter die Klage zurück.
Gegen das Räumungsurteil hat Mollenhauer Berufung eingelegt, zu der die Verhandlung am 05. April vor dem Landgericht Kleve stattfindet.
Nun hofft der 84jährige aufgrund der in seinen Augen neuen Sachlage auf ein Urteil in seinem Sinne.
Der Xantener bleibt am Ball.

Randolf Vastmans

Autor:

Randolf Vastmans aus Xanten

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