Er durfte nicht mit zurück, ist das Inklusion?

Folgendes ist mir kürzlich passiert......
Als ehrenamtlicher Betreuer und Lotse für Menschen mit Behinderung NRW begleitete ich eine ältere Dame zu einer dringenden Untersuchung von Arnsberg zum Klinikum Dortmund.
Da die Dame eine durchgehende Sauerstoffversorgung benötigt und auch ängstlich ist wurde ein Transport per KTW(Krankentransportwagen) nötig.
Da ich selbst schwerbehindert und auf einen Rollator angewiesen bin wurde mein Rollator gut gesichert mitgenommen.
Für den Rücktransport war aus Termingründen der Rettungsdienst der Feuerwehr Dortmund zuständig. Dieser wurde mit Hinweis auf eine Begleitperson mit Rollator vom Klinikum angefordert.
Die Mitarbeiter des KTW wollten mich mitnehmen, verweigerten aber den Transport meines Rollators. Er könne im Wagen nicht gesichert werden.
Auch der Hinweis das ich ohne diesen nicht auskomme half nichts. Ich könne mir ja ein Taxi zurücknehmen, auf eigene Kosten, was den Wert des Rollators überschritten hätte. Ausserdem wäre der Anlass die Dame zu begleiten ja nicht mehr möglich gewesen. Auch der Rückruf bei der Feuerwehrzentrale änderte nichts.
Um die mittlerweile aufgeregte Dame wieder zum Pflegeheim zurück zu transportieren,lies ich den Rollator zurück, und musste mir von Bekannten einen leihen, die mir zwei Tage später freundlicherweise meinen Rollator aus Dortmund zurückholten.
Bei allem Verständnis für die Pflichten der Mitarbeiter des Rettungsdienstes stellen u.a. sich folgende Fragen....
Warum gibt es im technisch voll aufgerüsteten Wagen keine Sicherungsmöglichkeit?
Was passiert wenn die Patienten einen Rollator benötigen, zum Beispiel bei längeren Klinikaufenthalt?

Übrigens der nächste Transport steht bevor- mit oder ohne Rollator

Autor:

Dieter Steinberg aus Arnsberg-Neheim

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