Große Schlappe für Opel-Warehouse

Nach der Schließung des Opel - Werk I gab es tarifliche Abkommen für die Weiterbeschäftigung von Teilen der Belegschaft im Logistikbereich der (damaligen) Firma Menovia, heute Opel-Warehouse. Ein Mitarbeiter vom ehemaligen Opel-Werk I, dem betriebsbedingt gekündigt wurde, bewarb sich um einen dieser Ersatzarbeitsplätze. Er bekam jedoch eine Absage mit der fadenscheinigen Begründung, die Bewerbungsfrist wäre nicht eingehalten worden. Weiterhin sollte der Mitarbeiter für einfache Logistikarbeiten wie Kommissionieren, nicht geeignet sein, obwohl er jahrelang im Opel Werk I ähnliche Tätigkeiten ausübte. Der wahre Grund für die Absage war wahrscheinlich sein Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze bei Opel und das Mitwirken an Aktivitäten, die der Geschäftsführung von Opel ein Dorn im Auge waren, z.B. die regelmäßigen Pausenversammlungen von mehreren Mitarbeitern auf dem Werksgelände.

Die Klage gegen diese Kündigung scheiterte in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht Bochum. Angeblich war nicht klar, welches Unternehmen für die Weiterbeschäftigung zuständig war, obwohl tarifvertragliche Vereinbarungen bestanden. Gegen diese Entscheidung des Arbeitsgerichts legte er Beschwerde ein.

Der Richter am Landesarbeitsgericht Hamm war jedoch anderer Meinung. Im ersten Verfahren Ende Oktober erklärte er die betriebsbedingte Kündigung als unwirksam, empfahl der Gegenseite jedoch, einen Vergleich über die Schaffung eines Ersatzarbeitsplatzes. Diesem Vergleich stimmte die Gegenseite zu, behielt sich jedoch ein Widerrufsrecht vor. Buchstäblich auf dem "letzten Drücker" wurde der Vergleich widerrufen. Opel Warenhouse wollte den unliebsamen Mitarbeiter auf Biegen und Brechen loswerden!

Am heutigen Urteilsverkündigungstermin, 16.11.16 entschied das Gericht erwartungsgemäß für den Kläger. Eine Revision gegen diesen Urteilsspruch wurde nicht zugelassen. Zwar gibt es eine Nichtzulassungs-Beschwerde gegen die Revision, doch diese ist meist erfolglos.

Der Großkonzern Opel hat eine große Schlappe einstecken müssen! Zum Glück gibt es noch Rechtsprechungen, die den allmächtigen Monopolen einmal zeigen, wo es lang geht!

Ich gratuliere diesem mir persönlich bekannten Mitarbeiter zu seinem großen Erfolg! Dieses Urteil ist ein Ansporn für die Mitarbeiter und den Betriebsrat der Opel Warehouse, ständig gegen die Unterdrückung der Konzernleitung zu kämpfen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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