Sturmtief Friederike führt zum "Generalstreik" - was haben Beschäftigte zu fürchten?

Bei Naturkatastrophen wie diesem Orkan Friederike bedarf es keiner Urabstimmung, um die Arbeit niederzulegen. Viele Beschäftigte - vor allen Dingen diejenigen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind - konnten ihren Arbeitsplatz nicht erreichen. Nur unmenschliche Unternehmer (Ausbeuter, die es zahlreich gibt), interessiert das nicht. Drohen den Beschäftigten, wenn sie nicht zur Arbeit kommen, Sanktionen wie eine Abmahnung oder Entgeltkürzung?

Ich kann mir dies gut im Dienstleistungssektor oder Einzelhandel vorstellen. Ganz problematisch ist es im Krankenhaus- und Altenpflegebereich. Hier herrscht bereits ein Pflegenotstand, der durch Naturkatastrophen noch verstärkt wird, weil dann noch mehr Personal ausfällt.

Die Arbeitgeber können sich nicht damit rechtfertigen, dass es in der Verantwortung seiner Beschäftigten liegt, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Rechtzeitig wurde durch die Medien vor dem Orkan gewarnt. Für dringend benötigtes Personal hätte der Arbeitgeber ein Holdienst organisieren müssen bzw. die Taxikosten des Beschäftigten übernehmen müssen, denn nicht alle haben ein Auto! Alternativ hätte der Unternehmer ein Tag Urlaub gewähren müssen, der aber zu 50% bezahlt werden müsste! Schließlich kann man höhere Gewalt nicht einseitig auf den Arbeitnehmer schieben!

Ich würde mich freuen, wenn Sie über Ihre heutigen Erfahrungen aufgrund des Orkans Friederike berichten könnten!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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