Verfassungsbeschwerde gegen Sanktionen für ALG II – Bezieher

Die Bochumer Montagsdemo kämpft seit über 10 Jahren gegen die unsozialen Hartz-Gesetze. Scheibchenweise stellen sich inzwischen Erfolge ein. Das Sozialgericht Gotha hat nach einer Klage eines Leistungsempfängers die SGB II-Sanktionspraxis dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Endlich hat damit ein Sozialgericht erkannt, dass die Sanktionen weit oberhalb der Millionengrenze nur Selbstzweck sind, um die Bedürftigen zu disziplinieren und terrorisieren.

Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang neue Horrorpläne. Sie beabsichtigt, ähnlich wie bei unter 25jährigen das ALG II sofort auf Null zu kürzen! Dabei findet das „Fördern“ der Erwerbslosen kaum noch statt! Die Förderquote liegt bei gerade 9% und die Vermittlungsquote in überwiegend prekäre Arbeitsverhältnisse gerade bei 14%. Zudem kündigt die SPD-Arbeitsministerin eine Kürzung von 750 Mio. Euro bei den Eingliederungsleistungen an.

Die Montagsdemo protestiert gegen diese „Reformen“ des SGB II aufs Schärfste und fordert nach wie vor, Hartz IV abzuschaffen und Arbeitslosen für die Dauer der Arbeitslosigkeit unbegrenzt das Arbeitslosengeld I bei entsprechender Anpassung für ein Existenz sicherndes Einkommen zu zahlen. Gleichzeitig wird an das Bundesverfassungsgericht appelliert, über die Verfassungsbeschwerde positiv zu entscheiden. Die Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo (Quelle www.bundesweite-montagsdemo.de) hat zudem angeregt, dass zum Zeitpunkt des Verfahrens über die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht protestiert werden soll.

Die Kundgebung ist um 18.00 Uhr am Husemannplatz.

Der Moderator
Ulrich Achenbach

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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