Herbe Schlappe für Deutsche Annington bei kritisierter Inkasso-Praxis mit Berliner Anwaltskanzlei JHS Legal

Das aktuelle Urteil des Amtsgericht Dortmund vom 06.01.2015 (425 C 6720/14) lässt die Inkasso-Praxis von Deutschlands und Dortmunds größter Vermieterin wie ein Kartenhaus in sich Zusammenfallen und sieht weder eine Grundlage für die Berechnung der Inkasso-Anwaltsgebühren, noch für die Höhe der verlangten Mahngebühren.

Der Mieterverein Dortmund sieht seine Rechtsauffassung gestärkt und fordert die Deutsche Annington auf die Inkasso-Praxis zu beenden

„Betroffene Mieter sollten sich nicht verängstigen lassen, gerade weil oft unberechtigte Beträge angemahnt werden. Echte Rückstände sollten ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu zahlen!“, empfahl Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter des Bereiches Miet- und Wohnungsrecht, beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V

Das Urteil des Amtsgericht Dortmund sowie eine Einschätzung von Seiten des Mietervereins Dortmund ist hier abrufbar: www.mieterverein-dortmund.de/annington.html

Autor:

Tobias Scholz aus Dortmund-City

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