Es ändert sich wieder einiges

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2016 gibt es verschiedene Gesetzesänderungen

Es wäre mühsam zu orakeln, was das neue Jahr bringt, weil die Zeiten unberechenbar geworden sind. Berechenbar und ziemlich sicher ist jedoch, dass jedes neue Jahr mit Änderungen beginnt, die mehr oder weniger Geld einbringen, manchmal Entlasung und manchmal zum Haare Raufen sind.

Tarife

Briefeschreiben wir teurer
70 Cent wird künftig ein Standardbrief kosten. Dieser Preis soll nach Angabe der Post für die nächsten drei Jahre gelten. Auch für andere Leistungen und Sendungen verlangt die Deutsche Post ab dem kommenden Jahr höhere Preise.

Neue Fahrpreise für Straßenbahn
Zum 1. Januar werden die Preise im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr im Durchschnitt um 2,9 Prozent angehoben und es gibt eine Änderung der Tarifstruktur. Dabei bleibt unter anderem das von zahlreichen Kunden genutzte Einzelticket der Preisstufe A im Bartarif mit 2,60 Euro preisstabil. Die bisherigen Preisstufen D und E werden zusammengefasst. Darüber hinaus wird für angehende Studierende ein sogenanntes Vorkurs-Ticket eingeführt.

Telefonieren und Surfen im Ausland werden billiger
Ab 30. April 2016 dürfen Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland nur fünf Cent pro Minute mehr kosten als der Inlandstarif. Eine SMS darf zwei Cent zusätzlich kosten, ein Megabyte Datenvolumen höchstens fünf Cent.

Steuern / Finanzen

Grund- und Kinderfreibetrag steigen
Ab Jahresbeginn müssen Ledige erst Einkommen von mehr als 8652 Euro versteuern. Gemeinsam veranlagte Ehepaaren zahlen erst Einkommensteuer, wenn sie mehr als 17.304 Euro verdienen.
Auch der Kinderfreibetrag wurde um 48 Euro angehoben. und liegt damit bei 2.304 Euro pro Kind und Elternteil.

Kürzere Steuerbefreiung für Elektroautos
Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bisher waren Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen wurden, zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.

Unterhalt spart Steuern
Wer Unterhalt zahlt, kann 2016 mehr absetzen. Für das gesamte Jahr können 8652 Euro (2015: 8472 Euro) als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

IBAN wird zur Pflichtangabe

Nur noch bis zum 1. Februar 2016 können Verbraucher ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden.

Freistellungsaufträge mit Steuer-ID
Ab dem 1.1. sind nur noch Freistellungsaufträge wirksam, bei denen die Steuer-Identifikationsnummer des Kunden vorliegt – alle anderen werden ungültig! Aber: Ihre ID müssen nur die Kunden nachreichen, die ihre Aufträge vor dem 1.1.2011 gestellt haben. Bei neueren Freistellungsaufträgen wurde die ID schon vorgemerkt.

Freibeträge sind zwei Jahre gültig
Einige eingetragene Freibeträge beim Lohnsteuerabzug (z. B. Werbungskosten aus dem Weg zur Arbeit) sind mit Jahresbeginn zwei Jahre gültig und müssen nicht wie bislang jedes Jahr beantragt werden.

Gesundheit

Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
2016 erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer allein tragen müssen, auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,7 Prozent.
Die Krankenkassen legen selbst fest, wie hoch der Zusatzbeitrag ist.

Recht auf Zweitmeinung
Bei bestimmten, planbaren medizinischen Eingriffen gibt es ab 1.1. einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Das beinhaltet, dass der behandelnde Arzt auf dieses Recht hinweisen muss und die Zweitmeinung von der Kasse bezahlt wird.

Schnellere Facharzttermine
Das Versorgungsstärkungsgesetz soll dafür sorgen, dass gesetzlich Versicherte binnen vier Wochen einen Termin beim Facharzt garantiert bekommen. Dafür sollen ab 23. Januar Terminservicestellen bei den kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden.

Ersatzpflege
Pflegende Angehörige, die beispielsweise selber krank werden oder eine Auszeit benötigen, können sich bei der Ersatzpflege von Freunden oder Verwandten vertreten lassen.

Pflegegeld
Neu ist ab 2016, dass die Pflegekassen das Pflegegeld zur Hälfte weiterzahlen: 56 Tage lang bei der Kurzzeitpflege, 42 Tage bei der Ersatzpflege. Bisher durfte in beiden Fällen für höchstens 28 Tage weitergezahlt werden.

Beratung für Angehörige
Bisher war eine Beratung nur für die Pflegebedürftigen selbst im Leistungskatalog der Pflegeversicherung vorgesehen. Das ändert sich jetzt. Auch Angehörige bekommen eine entsprechende Bera-tung. Günter van Aalst begrüßt diese Neuerung. „Diese Unterstüt-zung ist wichtig. Denn einen nahestehenden Menschen zu pflegen, ist oftmals eine emotional und physisch belastende Situation.“ Von den mehr als 580.000 Pflegebedürftigen in NRW werden rund 420.000 - oder gut zwei Drittel - zu Hause betreut. Das zeigt die letzte Auswertung des Statistischen Landesamtes.

Kurzzeitpflege
Alternativ können Pflegebedürftige die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim oder einer darauf eingestellten Tagespflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Der Zeitraum für die Nutzung der Kurzzeit-pflege wird auf acht Wochen verdoppelt. „Die TK setzt die Neure-gelung bereits heute um und bewilligt Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen. Denn in vielen Einzelfällen sehen wir, dass unsere Versi-cherten und ihre Angehörige davon ganz konkret profitieren“, sagt Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung NRW.

Arbeit / Soziales

Kleines Hartz-IV-Plus
Bescheiden, aber immerhin ein Plus: Die Hartz IV-Sätze werden ab dem 1. Januar um 3 bis 5 Euro angehoben.

Mehr Wohngeld
Das Wohngeld für Geringverdiener steigt deutlich an. Im Durchschnitt bekommen Wohngeldbezieher ab dem 1. Januar 39 Prozent mehr. Zugleich gelten künftig höhere Einkommensgrenzen.

Mindestlohn wird erhöht
Beschäftigte in bestimmten Branchen, in denen der Lohn bis zum 31. Dezember noch unter den gesetzlichen 8,50 Euro lagen, bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn wird wird schrittweise angehoben.

Beiträge zur Rente
Die Pflegekasse zahlt für ehrenamtlich Pflegende Beiträge in die Rentenversicherung ein, wenn diese für die Pflege ihrer Angehörigen - nach derzeitiger Regelung - mindestens vierzehn Wochenstunden aufwenden.

Mehr Geld für Rentner
Ruheständler können sich am 1. Juli 2016 voraussichtlich auf eine Rentenerhöhung um 4,3 Prozent im Westen und 5,0 Prozent im Osten freuen. Die endgültige Berechnung erfolgt aber erst im Frühjahr. Ärgerlich ist hingegen, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner von 70 auf 72 Prozent steigt. Damit sind für sie nur noch 28 Prozent der Rente steuerfrei.

Bildung

Mehr Bafög
Schüler, Studenten und Auszubildenden, die Bafög beziehen, können ab dem Beginn des Schuljahres 2016, beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/2017 ebenfalls mit mehr Geld rechnen. Die Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben. Ein Student mit eigener Wohnung kann dann 735 statt bislang 670 Euro erhalten.

Verbraucher

Leichtere Rückgabe von Elektrogeräten
Elektronikmarktketten und größere Fachhändler sind verpflichtet, ab 24. Juli, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Auch Online-Händler müssen entsprechende Möglichkeiten anbieten. Kleinere Geräte sind in jedem Fall anzunehmen, größere Gerätewie Waschmaschinen nur beim Kauf eines neuen.

Autor:

Silvia Dammer aus Hagen

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