Freihandelsabkommen: Aktuelles Schiedsgerichtsverfahren

Atomausstieg von Vattenfall - für den Steuerzahler ein teures Unternehmen

„Teure Vattenfall-Klage“, spätestens mit dieser Meldung müssen nicht ausreichend informierte Bürger zum Freihandelsabkommens (TTIP) und Befürworter des Abkommens in der derzeitigen Fassung aufmerken.

Unumkehrbare Folgen des Investorenschutzes gemäß TTIP

Die in dieser Nachricht gemeldete Summe in Höhe von 3,23 Mio € sind nur Verfahrenskosten bis zum heutigen Verhandlungsstand. Vattenfall (V) klagt in diesem Verfahren vor einem Schiedsgericht in den USA gegen die Bundesregierung Deutschland, um Schadensersatz von4,7 Milliarden € für entgangene Gewinne zu erlangen. Gewinne, die das Unternehmen durch die Schließung ihrer AKM auf Anordnung der Regierung nicht generieren konnte.
Solche Verfahren werden mit Inkrafttreten des TTIP immer dann die Regel sein, wenn durch Gesetze, Verordnungen oder Satzungen Sachverhalte geregelt werden, die den Gewinnerwartungen der global aufgestellten Konzerne entgegenstehen.

Souveränitätsverlust demokratisch legitimierter Mandatsträger

Damit ist eine demokratisch legitimierte Regierung den Zwängen des Investorenschutzes ausgesetzt. Und unter dem Druck der zu erwartenden Klagen ist souveränes Handeln der Mandatsträger in Bund, Länder und Gemeinden nur noch bedingt möglich. Das sollte eigentlich den verantwortlichen Regierungsparteien Mahnung genug sein – Geheimverhandlungen nicht mehr nur abzunicken, sondern auch aktiv darüber befinden zu können. Ansonsten entmachten sie sich selbst.

CETA ein bereits ausverhandeltes Abkommen mit Kanada

Übrigens, das bereits ausgehandelte Abkommen mit Kanada (CETA ) beinhaltet mit Zustimmung der Bundesregierung die Investorenschutzklausel und sie ist auch nicht mehr „herauszuverhandeln“.
CETA ist die Blaupause für TTIP und es steht zu befürchten, dass über dieses Abkommen der Investorenschutz auch für TTIP Anwendung finden wird.

Autor:

Horst Sellge aus Haltern

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