Zankapfel Mittagsruhe: So kann man Ärger vermeiden

Wer solch einen flüsternden Rasenmäher hat, der darf auch in der Mittagspause sein Gras stutzen.
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  • hochgeladen von Michael Menzebach

Haltern. Es passiert immer mal wieder: Bürgerinnen und Bürger möchten gerade in der Sommerzeit ihre Mittagspause in Ruhe auf der Terrasse oder auf dem Balkon verbringen, doch es klappt nicht. Denn der liebe Nachbar wirft gerade zu diesem Zeitpunkt seinen Rasenmäher an oder setzt den Schlagbohrer ein. Diese und weitere Szenen sorgen natürlich für Stress in der Nachbarschaft, der sich eigentlich leicht vermeiden lässt.

Denn wenn sich jeder an ein paar Spielregeln und Vorgaben hält, kommen alle Seiten zu ihrem Recht. Deshalb verweist die Stadtverwaltung auf das Ortsrecht, das beispielsweise sagt, dass montags bis samstags zwischen 13 und 15 Uhr Mittagsruhe ist und solche Arbeiten dann nicht erlaubt sind.Das gilt ebenso für Geräte wie Hochdruckreiniger, Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler. So dürfen solche Geräte, die das EU-Umweltzeichen haben, nur von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr benutzt werden. Selbstverständlich gibt es hierbei eine entscheidende Ausnahme: Gewerbetreibende und Landwirte dürfen diese Arbeiten auch in dieser Zeit ausüben.

Und: Es versteht sich von selbst, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich Ruhe herrschen muss. Ein Augenmerk sollte ebenso auf die Nachtruhe gelegt werden, die grundsätzlich zwischen 22 und 6 Uhr gilt. Landwirte können ihre Ernte- und Bestellungsarbeiten allerdings bis 23 Uhr und auch schon ab 5 Uhr ausüben. Die Stadtverwaltung empfiehlt grundsätzlich, dass die Nachbarn miteinander im Gespräch bleiben sollten, weil dies stets der bessere Weg ist anstatt sofort die Behörden einzuschalten.

Die Stadtverwaltung hat auf ihrer Internetseite (www.haltern.de) unter dem Stichwort Lärmschutz einen Flyer hinterlegt, in dem die wichtigsten Fakten zusammengestellt sind.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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