Das Melderecht wird zum 1. November 2015 geändert!

Am 01. November tritt das neue Melderecht in Kraft. Nachdem 2002 eine Meldepflicht über Ein- und Auszug eines Mieters abgeschafft wurde, soll nunmehr durch das neue Melderecht etwaige Scheinanmeldungen einen Riegel vorschieben.

Der Vermieter muss innerhalb von zwei Wochen seinen Mietern den Ein- oder Auszug bestätigen. Entsprechende Formulare sind bei den Meldebehörden erhältlich. Ferner ist der Vermieter gehalten, seiner Mitwirkungspflicht bei der An- bzw. Abmeldung nachzukommen, denn wer sich weigert, die Bestätigung rechtzeitig auszustellen, kann durch den betroffenen Mieter bei der Meldebehörde gemeldet werden, so ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro erlassen werden kann.

Vermieter müssen zukünftig auf Anfrage der Meldebehörde entsprechend Auskunft geben, über die in der Wohnung lebenden Personen. Ansonsten droht auch hier ein Bußgeld. Es ist verboten, Personen eine Wohnung zur Anmeldung zur Verfügung zu stellen, obwohl diese nicht einziehen wird.

Ich persönlich denke, das Gesetz kommt spät, aber es kommt, um etwaige
Scheinanmeldungen endlich entgegen zu wirken.

Autor:

Jürgen Spathmann aus Hilden

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