Hund überfahren - Wie ist die Rechtslage?

In Bönen herrscht "Leinenpflicht". Der Hundehalter trägt beim Unfall daher eine Mitschuld. Archivfoto: Petra Mittelstaedt
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In Bönen ist ein Hund überfahren worden. Nach dem Gesetz zählt ein Tier nur als „Sache“, doch für den Besitzer bedeutet der Hund viel mehr - er ist ein Familienmitglied und der beste Freund des Menschen sowieso.

Gisela Klawitter aus Bönen hat den tödlichen Unfall beobachtet: "Wir wohnen in einer 30er Zone, wobei diese von vielen Autofahrern nicht wahrgenommen wird. Gestern ist aus diesem Grund der Hund meiner Nachbarin überfahren worden. Es gab einen heftigen Streit. Zuerst bekundete der Autofahrer, dass es ihm Leid täte, doch als die Nachbarin ihm mit einer Anzeige bei der Polizei drohte, sagte er, sie hätte den Hund anleinen müssen.“

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

- Gerrit Rethage, Anwalt und Notar aus Kamen, weiß die Antwort: „Zunächst ist festzuhalten, dass in der Gemeinde Bönen die sogenannte „Anleinpflicht“ besteht. Lediglich auf ausgewiesenen Hundewiesen dürfen die Vierbeiner frei herumlaufen.
Da der Hund im vorliegenden Fall offensichtlich nicht angeleint war, trägt der Halter zumindest eine Mitschuld.
Unabhängig davon kann natürlich auch eine Schuld für den Autofahrer bestehen.
Die Mitschuld des Hundehalters entlastet den Fahrzeugführer nämlich in keiner Weise. Auch dieser kann sich schuldhaft verhalten haben, zum Beispiel durch das Missachten der Verkehrsregeln (überhöhte Geschwindigkeit).
Hier entsteht jedoch das Problem, dass dies bewiesen werden muss und zwar vom Geschädigten. Wie soll man aber die überhöhte Geschwindigkeit beweisen? Reine Schätzungen sind nicht zulässig. Selbst der Polizei ist es untersagt, ohne Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel, Schnellfahren zu ahnden.
Allerdings gibt es im Straßenverkehrsrecht die sogenannte „Haltereigenschaft/Gefährungshaftung“, die unabhängig vom Verschulden zu einer Schadensersatzverpflichtung führt.
Grundgedanke der Gefährungshaftung ist, dass die Gesellschaft bestimmte Verhaltensweisen trotz ihrer Gefährlichkeit aufgrund ihrer Nützlichkeit erlaubt.
Wer mit seinem Auto unterwegs ist, dem muss klar sein, dass er mit seinem Fahrzeug unter Umständen für andere zur Gefahr werden kann. Rechtsfolge ist die Regelung des Schadens an einem Menschen oder an einer Sache. Der Hund ist rechtlich gesehen eine Sache, so dass die Schadensersatzpflicht bejahrt wird, allerdings gemindert durch das Mitverschulden des Hundehalters wegen des Nichtanleinens“

In Bönen herrscht "Leinenpflicht". Der Hundehalter trägt beim Unfall daher eine Mitschuld. Archivfoto: Petra Mittelstaedt
Der Kamener Anwalt und Notar beantwortet Leserfragen beim Stadtspiegel. Foto: Archiv
Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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