Stadt: Gemeinde verfährt nach gesetzlichen Grundlagen

Nachdem bei der Baumaßnahme am Mendener Kirchplatz sterbliche Überreste gefunden wurden, ist eine Diskussion um die Beisetzung der Knochen entbrannt. Dazu kommentiert die Stadt Menden:

Die bei der Baumaßnahme am Kirchplatz aufgefundenen Knochenreste werden nach Angaben der katholischen Kirchengemeinde an einer besonderen Stelle am katholischen Friedhof beigesetzt.
Ausgehend von diesen Funden hat sich in den letzten Tagen eine Diskussion zum pietätvollen Umgang mit diesen Resten von Verstorbenen entwickelt. Nach Ablauf der festgelegten Ruhezeiten (in der Regel 30 Jahre) finden sich gelegentlich noch Knochenreste in Gräbern, die im Sinne eines pietätvollen Umgangs auch dort verbleiben. In diesen Gräbern dürfen wieder neue Särge und Urnen mit Aschenresten beigesetzt werden. Vom Grundsatz her hat niemand bei Erwerb einer Grabstätte den Anspruch, dass diese Stelle noch nicht für die Beisetzung eines Menschen benutzt worden ist.
Nach Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen steht die Verfahrensweise der katholischen Kirchengemeinde im Umgang mit den Knochenresten im Einklang mit den geltenden Bestimmungen.

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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