ZUE: Konstruktives Gespräch vor Gericht

Wickedes Bürgermeister Dr. Martin Michalzik

Zum heutigen nichtöffentlichen Erörterungstermin, der beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Klage der Gemeinde Wickede (Ruhr) behandelte, die sich gegen die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg richtet, ohne ein gemeindliches Einvernehmen im ehemaligen Marienkrankenhaus Wickede-Wimbern eine ZUE zu betreiben, führt Bürgermeister Dr. Martin Michalzik aus:

"Der Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht Arnsberg (VG) ist aus Sicht der Gemeinde Wickede (Ruhr) insgesamt konstruktiv zu bewerten.

Seitens des Gerichtes wurde allen Beteiligten vermittelt, dass die Klage und Klagebegründung der Gemeinde, die Ende 2014 in Sachen Errichtung einer ZUE ohne Einvernehmen der Gemeinde beim VG eingelegt wurde, vom Gericht ernst genommen wird. Zum anderen legte das Gericht dar, dass sich die gesellschaftliche Dimension der Flüchtlingsaufnahme seither gravierend verändert hat und auch durch zwei Bundesgesetze das Baurecht weiterentwickelt wurde, das für die Einrichtung von Unterbringungseinrichtungen aktuell gilt.

Die Gemeinde Wickede (Ruhr) führte aus, dass sie aufgeschlossen dafür ist, eine vertretbare Übereinkunft für dieses Streitverfahren im Dialog zu erarbeiten, wie es vom Verwaltungsgericht selbst angeregt wurde.
Beide Seiten hatten dazu an diesem Vormittag am Verwaltungsgericht Arnsberg Zeit und Gelegenheit, dem Bericht erstattenden Richter und der Gegenpartei ihre Positionen ausführlich zu erläutern und mit eigenen Argumenten abzuwägen. Für die Gemeinde Wickede (Ruhr) haben gemeinsam mit dem Fachanwalt Dr. Arnold, Münster, Bürgermeister Dr. Michalzik sowie Wimberns Ortsvorsteher Edmund Schmidt und aus der Gemeindeverwaltung Herr Kleindopp, Fachbereichsleiter Bauen, und Herr Regenhardt, stv. Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales, daran mitgewirkt. Für die Bezirksregierung waren zwei leitende Mitarbeiter mit ihrem Anwalt vertreten.

Für Wickede (Ruhr) insgesamt und den Ortsteil Wimbern haben wir vorgetragen, dass insbesondere eine verlässliche Begrenzung der Regelbelegung in der ZUE und eine zeitliche Befristung für deren Betrieb wesentliche Eckpunkte für eine denkbare Einigung sind. Dies hatten in der Vorbereitung des heutigen Erörterungstermins Bürgermeister, Verwaltung und die Spitzen aller Fraktionen noch einmal herausgearbeitet. Ein Kompromiss, der beides berücksichtige, würde natürlich vor abschließender Zustimmung vom Rat zu billigen und den Bürgerinnen und Bürgern nahe zu bringen sein, wurde von mir unterstrichen.

Die im Rechtsstreit stehende Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg und der ihr zugrunde liegende Antrag auf Umnutzung des früheren Krankenhauses stellen auf eine Regelkapazität von bis zu 500 Personen ab. Für kurze Zeiten haben seit Eröffnung im April 2014 aber auch schon zahlenmäßig darüber liegende Nutzungen stattgefunden.
Die Gemeinde Wickede (Ruhr) ist mit rund 25 Quadratkilometern Fläche eine der kleinsten im ganzen Regierungsbezirk und zählt - ohne ZUE - rund 11.500 Einwohner. Für Rat und Verwaltung spielt die Frage der Kapazitäten daher seit Beginn der ZUE-Planungen und Diskussionen ab 2012 eine ganz wesentliche Rolle. Hinzu kommt der Wunsch, auf dem Gelände des früheren Krankenhauses nicht auf unbegrenzte Dauer eine solche Landeseinrichtung zu haben. Erste alternative Planungsgedanken gingen 2011/2012 nach Schließung des Marienkrankenhauses in Richtung anderer Gesundheits- oder Pflegedienstleistungen und -einrichtungen.
Auch weitere Faktoren, die zwar für die rechtliche Bewertung nicht unmittelbar greifen, aber im weiteren Sinn aus Wickeder Sicht bedeutsam sind, kamen in Arnsberg zur Sprache. Dazu gehört neben der Verkehrsanbindung der ZUE oder der Nahversorgung u.a. auch die Frage nach den Kapazitäten der Gemeinde, z.B. falls bei einer stark belegten ZUE eine kurzfristige Evakuierung und Ersatzunterbringung im Brandfall oder ähnliches gewährleistet werden müsste, wofür die Kommune nach dem Ordnungsrecht dann allein verantwortlich wäre. Der dörfliche Ortsteil Wimbern verfügt mit seinen aktuell rund 800 Einwohnern über keine bedeutenden Infrastruktureinrichtungen.
Beide Seiten sind zum Ende des Erörterungstermins übereingekommen, dass es sinnvoll erscheint, den Gesprächsfaden weiter zu führen. Dies soll nach den Osterferien stattfinden.
In Wickede (Ruhr) sehen wir mit viel Interesse einer weiterentwickelten Position der Bezirksregierung entgegen, wie sich das Land NRW konkret Kompromissvorschläge vorstellt. Wir hoffen und erwarten, dass sie den Belangen unserer Gemeinde angemessen Rechnung tragen, so wie wir uns der großen gesellschaftlichen Aufgabe, Verfolgte gut aufzunehmen, in Wickede gerade jetzt auch aktiv stellen."

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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