KKV: „Lebenserhaltende Therapie und Tod dürfen nie als gleichwertige Alternativen gesehen werden“

Patrick Sensburg: „Bundestag muss sich zum Anwalt der Schwachen machen“

Der KKV-Bundesverband unterstützt den Gesetzentwurf von Dörflinger/Sensburg/Hüppe, die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung sehr eng zu fassen. Mit ihm soll die Suizidassistenz verboten werden. „Schon eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige und Ärzte assistierten Suizid würde für das Lebensende einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont eröffnen. Wenn lebenserhaltende Therapie und Tod als gleichwertige Alternativen gesehen werden, wird der Patient, der sich für die Lebenserhaltung entscheidet, den Angehörigen und der Gesellschaft gegenüber dafür begründungspflichtig“, so Sensburg, der auch stellv. Bundesvorsitzender des KKV ist. „Deswegen muss sich der Bundestag zum Anwalt der Schwachen machen.“ Mit dem Gesetzentwurf sei man im Übrigen auch gar nicht weit vom Denken der Menschen entfernt. So habe eine Umfrage von Infratext dimap ergeben, dass 93 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Auffassung sind, es sei verboten, jemandem zu helfen, einen Selbstmord zu begehen.

Der „Gehilfe“ darf nicht die Tatherrschaft über das Geschehen haben

Bei der Debatte um die Zulassung der Beihilfe zur Selbsttötung gehe es nicht darum, die Beendigung einer medizinisch nicht mehr angezeigten oder vom Patienten nicht mehr gewünschten Therapie zu verbieten. Der Abbruch einer solchen Handlung sei jetzt schon straf- und zivilrechtlich zulässig. Bei dem laufenden Gesetzgebungsverfahren müsse man sich vielmehr damit auseinander setzen, ob der „Gehilfe“ nicht die eigentliche Tatherrschaft über das Geschehen habe. Letztlich, ob es möglich sein dürfe, dass ein anderer über die Wertigkeit des Lebens eines Kranken entscheide. Im Übrigen sei es im Nachhinein fast unmöglich, die Behauptung des Täters, den angeblich Suizidwilligen auf Verlangen getötet zu haben, zu überprüfen und ggf. zu widerlegen, unterstreicht Sensburg seine Bedenken.

Menschen wollen ihrem Leid und nicht ihrem Leben ein Ende bereiten

„Natürlich müssen wir Sorge dafür tragen, dass Menschen nicht unnötig leiden müssen. Denn darum geht es im Kern. Menschen, die sich mit dem Gedanken an Suizid tragen, wollen ihr Leid nicht länger ertragen“, betont Sensburg. Das heißt, diese Menschen wollen ihrem Leid ein Ende bereiten und nicht ihrem Leben. Mit den Forstschritten in der heutigen Medizin müsse aber niemand mehr an unerträglichen Schmerzen leiden. „Eine umfassende palliative Versorgung ermöglicht ein schmerzfreies Leben bis zu dessen natürlichem Ende“, ist der Abgeordnete deshalb überzeugt.

Der Wunsch weiterzuleben, darf nicht rechenschaftspflichtig werden

„Der KKV warnt deshalb erneut und mit allem Nachdruck davor, den assistierten Suizid zu legalisieren“, so der Monheimer KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner. Wenn im Falle ei­nes angeblich unerträglichen Leidens der Tod auf Rezept ermöglicht werde, werde auch dem sozialen Druck die Bahn geebnet. Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau habe es bereits in seiner Berliner Rede im Jahre 2001 auf den Punkt gebracht, wenn er sagte: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschafts­pflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“ Es entstehe ein psychischer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu ver­meiden und sich dem Trend des sozialverträglichen Frühablebens anzuschließen. „Wer will noch am Leben bleiben, wenn er spürt, dass sein Weiterleben den Angehörigen eine große Last bedeutet?“, gibt Wehner deshalb zu Bedenken.

Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im Übrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so der KKV weiter. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben, könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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