Straßenbaubeitrag: Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Lohwegsiedlung

In der Lohwegsiedlung wurde vermehrt Protest gegen die Stadtverwaltung laut. Die Straßenbaubeitragssatzung wurde geändert, was zu einer Erhöhungen der Anliegerbeitragssätze führen kann.

Die Stadtverwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Straßenbaubeiträge und ihre Berechnung sind durch umfangreiche Gesetze und Rechtsprechung ein komplexes Thema und daher leider für viele Betroffene nur schwer nachvollziehbar. Besonders in der Lohwegsiedlung haben sie zu vielen Fragen, Sorgen und Beschwerden geführt. Aus diesem Grund gibt es hier die wichtigsten Fakten noch einmal im Überblick:

Warum ist die Straßenbaubeitragssatzung überhaupt geändert worden?

Die Satzung ist 2012 auf Empfehlung der städtischen Rechnungsprüfer nach fast 40 Jahren (!) zum ersten Mal hinsichtlich der Beitragsanteile der Anlieger geändert worden. Recklinghausen gehörte damit zu den letzten Städten im Ruhrgebiet, die diese Änderung vornahmen. Durch die Satzungsänderung sind die prozentualen Anteile der Anlieger für Straßenbaubeiträge erhöht worden. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist Paragraph 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes NRW.

Bereits seit 2001 gibt es eine Mustersatzung, die der Städte- und Gemeinde-Bund NRW in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes NRW erarbeitet hat und die einen Rahmen für die Anliegerbeteiligung von 50 bis 80 Prozent bei Anliegerstraßen vorsieht. Recklinghausen erhöhte die Anliegerbeiträge erst elf Jahre später. Dabei verzichtete die Stadt freiwillig über viele Jahre auf eine Anhebung und Mehrbelastung zugunsten der Bürger. Darüber hinaus hat die Verwaltung dann bei der erfolgten Anpassung die vom Städte- und Gemeindebund NRW empfohlenen Höchstwerte in Recklinghausen nicht festgesetzt. So wurden die Anliegeranteile wie folgt erhöht: Fahrbahn, Beleuchtung und Straßenentwässerung von 50 auf 70 Prozent sowie Parkstreifen und Gehwege von 60 auf 75 Prozent erhöht. Damit liegt Recklinghausen im Vergleich zu den umliegenden Städten auch nach der Anpassung der Straßenbaubeiträge in NRW weiterhin im Durchschnitt.

Die Satzungsänderung beschloss der Rat der Stadt Recklinghausen im Rahmen des Haushaltssanierungsplans (HSP) 2012. Dabei wurde sorgsam abgewogen zwischen der Tatsache, dass sich durch die Satzungsänderung Mehrbelastungen für die Anlieger ergeben, und der Tatsache, dass Straßenbaubeiträge nur in sehr großen zeitlichen Abständen anfallen. So werden Anliegerstraßen im Regelfall nur alle 50 Jahre erneuert.

Darüber hinaus war zu berücksichtigen, dass bei der Aufstellung des HSP 2012 nach Paragraph 77 der Gemeindeordnung die Erhöhung von Gebühren und Beiträgen grundsätzlich Vorrang hat gegenüber der Erhöhung von Steuern. Da der HSP eine Erhöhung von Grundsteuer und Gewerbesteuer vorsehen musste, galt es vorrangig Gebühren und Beiträge in einigen Bereichen zu erhöhen, so auch die Straßenbaubeiträge.

Warum wird mein Haus in Geschosse eingestuft?

Die Ermittlung der Anzahl der Geschosse bzw. Vollgeschosse richtet sich nach der Landesbauordnung. Bei der Abrechnung sind „Art und Maß“ der baulichen Nutzung bzw. baulichen Nutzbarkeit zu berücksichtigen. Hier spielt insbesondere die Anzahl der zulässigen Geschosse eine Rolle (halbe Geschosse kennt das Gesetz nicht). Die Bewertung, wann ein Haus ein-, zwei- oder dreigeschossig ist, hat auch schon vor 2012 Bestand gehabt und steht nicht im Zusammenhang mit der Änderung der Straßenbaubeitragssatzung. Deshalb hat die Einteilung der Geschosse keine Auswirkung auf die Höhe der Anliegeranteile für Anliegerstraßen, so wie sie in der Satzung festgelegt sind.

Warum darf die Stadt nach der neuen Straßenbaubeitragssatzung abrechnen, die erst nach Beginn der Baumaßnahme in Kraft getreten ist?

Nach dem Straßenbaubeitragsrecht ist diejenige Satzung anzuwenden, die im Zeitpunkt der Abnahme der Bauarbeiten (Datum des Abnahmeprotokolls) gültig ist. Dies ist eine Vorgabe, die sich aus der Rechtsprechung zum Straßenbaubeitragsrecht ergibt (Urteil des Oberverwaltungsgericht [OVG] NRW vom 29. April 2008 – 15 A 1809/05, darin heißt es: „[…] denn erst mit der Abnahme der Arbeiten steht fest, dass die Maßnahme dem technischen Bauprogramm der Gemeinde entspricht.“). Die Bauarbeiten haben sich zwar verzögert, weil die Versorger erst nach Baustart feststellen konnten, dass auch sie umfangreiche Arbeiten durchführen müssen, und dass sie zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Haushalte nur in kleinen Teilabschnitten arbeiten können. Diese Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Anwohner, da sich die Ausbaukosten nicht erhöht haben. Auch andere Straßenbaumaßnahmen in Recklinghausen sind auf Grundlage der geänderten Satzung bereits abgerechnet worden.

Wie hat die Stadt die Anlieger informiert und beteiligt?

Die Stadt Recklinghausen informiert grundsätzlich und über die gesetzliche Pflicht hinaus die Bürger bzw. Anwohner über Sanierungsmaßnahmen und Anliegerbeiträge. So gab es auch für die Anwohner der Lohwegsiedlung Informationsveranstaltungen und Anhörungsverfahren. Im Mai 2011 fand eine Informationsveranstaltung über den Ausbau und die voraussichtlichen Kosten für die Anlieger statt. Dabei wurde insbesondere auf zwei Risiken hingewiesen: auf die allgemeine Unsicherheit von Kostenschätzungen und auf die Möglichkeit einer Erhöhung der Anliegeranteile. Es ist dargelegt worden, dass die städtischen Rechnungsprüfer bereits unter Hinweis auf die Satzungsänderungen in den Nachbarstädten Erhöhungen der Anliegerbeitragssätze gefordert hatten.

Darüber hinaus hat die Stadt Recklinghausen den Anliegern Ende Oktober 2014 die (vorläufigen) Berechnungsgrundlagen mitgeteilt und Gelegenheit zur Anhörung gegeben. Etliche Betroffene haben vom Recht der Akteneinsicht Gebrauch gemacht, Fragen gestellt, aber auch Anregungen und Bedenken geäußert. Alle Kritikpunkte wurden gewissenhaft geprüft. Soweit es notwendig war, sind Korrekturen vorgenommen worden. Antworten auf mündliche und schriftliche Nachfragen folgten parallel. Im Dezember nahmen Vertreter der Verwaltung an einer Informationsveranstaltung der Anlieger teil, um strittige Fragen zu beantworten.

Werden die Bescheide nun zurückgenommen?

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass die Satzungsänderung nach Recht und Gesetz zustande gekommen ist. Die Abrechnungsbescheide sind nach Auffassung der Verwaltung korrekt. Auch eine erneute Prüfung führte zu keinem anderen Ergebnis. Bürgermeister Christoph Tesche ist gerne bereit, den Anwohnern der Lohwegsiedlung in einem Gespräch die Inhalte noch einmal persönlich zu erläutern. Eine Einladung ist bereits erfolgt.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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