Jugendschöffen gesucht!

Jugendschöffen gesucht. Foto: Susann von Wolffersdorff/ pixelio.de

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 werden neue Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Bochum und für das Jugendschöffengericht Recklinghausen gesucht. Das Jugendschöffenamt kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden.

Die Bewerber müssen am 1. Januar 2014 mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen das 70. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode noch nicht vollendet haben und müssen zur Zeit der Aufstellung der Liste in Recklinghausen wohnen. Neben einem klaren Urteilsvermögen sollen die Bewerber Erfahrung in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen besitzen. Die gewählten Jugendschöffen werden voraussichtlich zur Teilnahme an zehn bis zwölf Sitzungen im Jahr verpflichtet.

Wer Interesse an der Übernahme des Amtes hat, kann sich bis zum 3. April im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt unter der Telefonnummer 02361/502192 oder per Mail unter stefanie.galka@recklinghausen.de bewerben. Das Bewerbungsformular wird dann zugesandt. Das Formular gibt es außerdem im Internet unter: www.schoeffenwahl.de.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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