Verbraucherzentrale: "Rechnungen von profi-kochrezepte.de unzulässig"

Die Zutaten sind schon da, was koche ich denn heute? Im Internet gibt es viele Anregungen, aber anscheinend muss man bei manchem Angebot genau hinschauen.
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  • hochgeladen von Holger Schmälzger

Schwerter Bürger meldeten sich vermehrt in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, sie hatten von der "B2B Web Consulting" Rechnungen bekommen. Dabei hatten die Schwerter nur Kochrezepte im Internet gesucht. Die Verbraucherzentrale hat dazu folgende Tipps und Informationen für Betroffene.

Auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de finden sich laut Darstellung der Betreiber mehr als 20.000 Rezepte. Wer danach backen, kochen, oder braten möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben". Den Button "Jetzt anmelden" zu drücken, kommt jedoch teuer.

- Der Betreiber der Seite, eine "B2B Web Consulting GmbH", verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren.
- Tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtet sich das Angebot nur an "Firmen, Gewerbetreibende,Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler". Aber es war seitens des Betreibers des Online- Angebots keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappen.
- Damit ist nun Schluss. Nach einem rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm verstoße das Unternehmen gegen verbraucherschützende Vorschriften. Die B2B Web Consulting GmbH muss gesetzliche Informationspflichten erfüllen – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen "Kaufen"-Button zu präsentieren. Außerdem hätte sie Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informieren müssen.
- Die Informationspflichten entfallen nur, wenn aus dem Angebot klar hervorgeht, dass der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen
Unternehmen abschließen möchte. Die Hinweise auf der Rezepte-Seite seien jedoch so versteckt, dass mit einer Kenntnisnahme durch Verbraucher nicht zu rechnen sei. Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter Button "Kaufen" fehlt, müssen Verbraucher, die sich angemeldet haben, nicht zahlen.
- Hat man nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de als Verbraucher eine Rechnung erhalten, sollte dieser widersprechen werden. Die B2B Web Consulting sollte aufgefordert werden, einen wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen und vorsorglich sollte das Abo gekündigt werden. Sind bereits Zahlungen an B2B Web Consulting geleistet worden, sind diese ohne Rechtsgrund erfolgt und können zurückgefordert werden.

Dazu können Geschädigte in die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale am Westwall 4 (Tel. 02304-94226-0) kommen. "Man sollte auf jeden Fall tätig werden, denn nur so kann einem Eintrag bei der Schufa vorgebeugt werden", so der Tipp.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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