Kastrationspflicht für Katzen: Die Lösung für den Tierschutz?

Bereits 2011 wandte sich der Tierschutzverein Unna an den Rat der Stadt mit der Bitte, eine allgemeine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen zu erlassen, um dem "Katzenelend" in unserer Stadt Herr zu werden.

Die Kastrationspflicht verpflichtet jeden Katzenhalter, sein Tier registrieren und kastrieren zu lassen, wenn diesem Freigang gestattet werden soll. Hintergrund ist, dass unkastrierte Hauskatzen für die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen sorgen. Der Rat der Stadt Unna lehnte die Einführung der Kastrationspflicht vor zwei Jahren aufgrund der unklaren Gesetzeslage ab. Zu diesem Zeitpunkt musste eine solche Kastrationspflicht mit Gefahrenabwehr begründet werden und dieses war durchaus juristisch anfechtbar. Desweiteren konnten keine Zahlen für eine freilebende Katzenpopulation ermittelt werden, so dass eine Einstufung des Problems in den Bereich Gefahrenabwehr als nicht möglich erachtet wurde. Das Ordnungsamt bot dem Tierschutzverein eine Unterstützung auf individuellem Weg an, z. B. Beteiligung bei der Erstellung von Flyern zur freiwilligen Durchführung von Kastration und Kennzeichnung.Frau Horn vom Tierschutzverein gab zu Protokoll, dass sich der Verein allein durch Spenden finanziere und im vergangenen Jahr allein 16.000 Euro allein für die Kastration von Katzen ausgegeben habe. Sie schilderte weiterhin, dass der Verein am Rande der finanziellen Belastbarkeit sei.

Seit Juli 2013 gibt es nun eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes. Hiernach ist es zulässig ein Verbot des Freiganges von fortpflanzungfähigen Katzen in bestimmten Gebieten zu erlassen.

Von der Freien Liste Unna (FLU) gibt es nun aktuell einen neuen Antrag zum Thema Kastrationspflicht für Katzen. Hier wird auf das Fehlen einer Rahmengesetzgebung hingewiesen und daher zunächst eine Unterstützung des Tierschutzvereines durch Druck und Verteilung von Informationen für Katzenhalter gefordert wird. Wahrscheinlich ist die FLU noch nicht über die bereits geltende Änderung des Tierschutzgesetzes informiert. In seiner Antwort auf Abgeordnetenwatch macht der Fraktionsvorsitzende, Herr Göldner aber deutlich, dass langfristig eine Kastrationspflicht für Katzen anzustreben sei.

Nun bin ich persönlich ein Mensch, dem Tierschutz sehr wichtig ist. Meine Katzen stammen immer aus dem Tierschutz und sind selbstverständlich kastriert und registriert. Die Katzenhalter, die ich kenne, halten das im Allgemeinen genauso. Auf der anderen Seite bin ich grundsätzlich kein Befürworter von Regelungswut von Behörden. Ich bin sowohl beruflich als Psychologin als auch privat als Mutter immer eher ein Freund von Motivation statt Strafe. Und Regelungen machen auch nur dann Sinn, wenn sie durchgesetzt werden können.

Also schrieb ich zunächst einen Brief an den Tierschutzverein, um einige zusätzliche Informationen zu bekommen. Die Antwort empfand ich als eher unbefriedigend. Mich hatten ja gerade ein paar Zahlen zu der Streunerpopulation in Unna interessiert, um feststellen zu können, wie groß das Problem eigentlich ist. Selbst vorsichtige Schätzungen hätten mich da weitergebracht. Aber diese Schätzungen gibt es anscheinend nicht. Weder der Tierschutzverein, noch der Fraktionsvorsitzende der FLU kann die Größenordnung des Problems auch nur annähernd beschreiben. Eine gesetzliche Regelung für ein nicht beschreibbares Problem?

Ein ganz großes Manko der Durchsetzung einer Kastrationspflicht sehe ich nach wie vor in der praktischen Umsetzung. In ihrem Brief 2011 sagte die Vorsitzende des Tierschutzvereines, dass die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes die Kontrolle ja auf ihren Dienstgängen quasi "miterledigen" könnten. Also, das bezweifle ich aber stark. Ich bin seit ca 30 Jahren Katzenhalterin. Ich würde es mir nicht zutrauen, bei irgendeiner Katze, die mir in Garten, Feld und Wiese begegnet feststellen zu können, ob diese kastriert ist. Wie bitte sollen das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes tun? Und selbst bei Verdacht, was sollen diese dann tun? Die Katze einfangen? Oder müssten sie immer einen Scanner mitführen, um dann den implantierten Chip auszulesen? Dazu müssten sie der Katze ziemlich nahe kommen. Und wenn die Katze keinen Chip hat, sondern eine Ohrentätowierung? Die Nummer kann man nach ein paar Jahren kaum noch erkennen, dafür musst man schon das Öhrchen eingehend in Augenschein nehmen. Also mein Fazit ist hier : Praktisch nicht umsetzbar! Herr Göldner räumt das in seiner Antwort ja auch ein und vertritt die Meinung, dass allein die Existenz einer solchen Pflicht zur Verbesserung führt Zitat:"Wir sind uns darüber im Klaren, dass die konsequente Überwachung einer evtl. einzuführenden Kastrationspflicht nicht einfach ist. Dies ist jedoch kein Grund, auf verbindliche Regelungen zu verzichten. Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger verhält sich gesetzeskonform. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die meisten Katzenhalter ihrer Pflicht nachkommen werden. Zufallskontrollen und Meldungen konkreter Verstöße werden zu einer Verbesserung der Lage beitragen."

Ein verbindliche Regelung, die weder überprüft, noch wirklich durchgesetzt werden kann, findet absolut nicht meine Zustimmung.

Was aber ist zu tun? Den Tierschutzverein allein mit dem Problem stehen zu lassen, finde ich auch nicht fair. Die vorgeschlagene Informationsaktion ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Möglich wären auch Aktionen, in deren Rahmen Kastrationen vergünstigt angeboten werden. Zur Zeit kostet eine Kastration im Durchschnitt gute 100 Euro, Kater sind etwas günstiger. Eine weitere Möglichkeit wäre, den Tierschutzverein finanziell bei der Kastration von Streunerkatzen zu unterstützen. Sicher die sinnvollste Lösung, aber aufgrund der ständig schwierigen Haushaltslage und der Bevorzugung von Leuchtturmprojekten in unserer Stadt ist das eher schwarz zu sehen.

Welche anderen Lösungswege könnte es geben? Vielleicht hat ja der ein oder andere Leser hier eine Idee?

Autor:

Heike Palm aus Unna

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