Lokführerstreik: Unternehmen sollten Deutsche Bahn verklagen

Ab morgen läuft bei der Deutschen Bahn buchstäblich nichts mehr. Die Lokführer treten wegen der festgefahrenen Tarifverhandlungen in den verständlichen Streik. Viele Beschäftigten anderer Unternehmen, die auf den Zug angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, müssen jedoch zu Unrecht mit Konsequenzen rechnen. Die Arbeitgeber drohen mit Abmahnung oder sogar Kündigung, wenn ihre Arbeiter nicht pünktlich am Arbeitsplatz sind.

Dieses Verhalten der Arbeitgeber beweist den puren Kapitalismus. Anstatt die Deutsche Bahn wegen ihrer Blockadehaltung in diesem Tarifkonflikt auf Verdienstausfall usw. zu verklagen, sind die Arbeitnehmer wieder einmal die Prügelknaben. Während Grube und Co. gelassen einer Klage gegen die Deutsche Bahn entgegen sehen würde (die aufgrund der unsozialen Rechtslage ohnehin verworfen wird), muss der Arbeiter nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber um seine Existenz bangen. Selbst die Arbeitsrechtsprechung steht in diesen Fällen häufig auf der Seite der Unternehmen.

Ähnlich wie in den Vertragsbedingungen der Unternehmen muss die folgende Klausel auch in Arbeitsverträgen gelten: Ist der Auftragnehmer durch höhere Gewalt oder Streiks außerstande, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, kann daraus kein Kündigungsrecht des Vertrages hergeleitet werden.

Da bekanntlich "keine Krähe der anderen die Augen aushackt", werden die besonders unsozialen Unternehmen auch weiterhin ihre Beschäftigten belangen.

In dieser Situation sind Solidaritätsstreiks mit den Lokführern sehr sinnvoll. Vielleicht kann auf diese Art und Weise endlich das politische Streikrecht wie in anderen europäischen Staaten erkämpft werden!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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