Preise wie 1970 - bei Wohnungserstausstattungen für Hartz IV - Empfänger

Die fürstlichen Preise für eine Erstausstattung einer Wohnung für einen alleinstehenden Hartz IV - Empfänger
  • Die fürstlichen Preise für eine Erstausstattung einer Wohnung für einen alleinstehenden Hartz IV - Empfänger
  • hochgeladen von Ulrich Achenbach

Mit dem Regelbedarf von 391,00 Euro für einen Haushaltsvorstand/Alleinstehenden ist nach dem SGB II der gesamte Lebensunterhalt abgegolten. Dazu gehört auch die "Ansparleistung" für langlebige Gebrauchsgegenstände wie Möbel. Nur in Ausnahmefällen gibt es noch zusätzliche Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung, wenn ein Hilfebedürftiger in eine neue Wohnung zieht, jedoch über keinerlei Ausstattungsgegenstände verfügt wie z.B. nach einem Brand oder nach der Haftentlassung.

Die Höhe dieser Leistungen nach dem SGB II ist jedoch völlig realitätsfremd. Zwar bezieht sich die Bewertung überwiegend auf gebrauchte Ausstattungsgegenstände, selbst diese Preise übersteigen das vorgesehene Limit der Einmalzahlungen. Dazu ein Beispiel: Für ein Einzelbett incl. neuer Matratze ist ein Preis von 110,00 Euro vorgesehen. Damit ist nicht einmal ein gebrauchtes Bett in einem Sozialkaufhaus, z.B. Novum in Witten, zu bekommen. Das günstigste Bett mit einer neuen Matratze kostet dort 199,00 Euro!

Nachfolgend eine Liste über die Leistungshöhe einer Erstausstattung.

Hartz IV, aber auch das SGB XII sind Armutsförderungsgesetze! Das war bei den früherem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und auch Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nicht so! Es gab z.B. für Bedürftige regelmäßig Kleidergeld. Auch waren die Leistungen für andere Einmalzahlungen viel realistischer als heute!

Wenn es natürlich um Rettungschirme für Not leidende Banken geht, macht der Staat kuzerhand mehrere Millionen Euro locker!

Vielleicht verstummt jetzt das Stammtischgerede von den faulen Erwerbslosen, die sich auf Kosten des Staates ein "schönes Leben" machen!

P.S.: Durch Hartz IV ist der Niedrigstlohnsektor angekurbelt worden und das betrifft auch diejenigen, die in Vollzeit arbeiten, deren Entgelt aber nicht zum Leben ausreicht.

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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