Urlaubsreise endete in der JVA 

Symbolbild Polizei

Bei Einreisekontrollen am Düsseldorfer Flughafen nahm die Polizei am Montag, 9. Juli, zwei Personen fest, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Ein 49-jähriger Deutscher wurde bei der Einreise aus Abu Dhabi festgenommen, weil ihn die Staatsanwaltschaft Aachen suchte. Wegen Erschleichen von Leistungen bestanden zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung. Gemäß dem ersten Haftbefehl war er zu einer Geldstrafe von 6.660 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 111 Tagen verurteilt worden. Der zweite Haftbefehl wies eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen aus. Da der Düsseldorfer die Geldstrafen in Höhe von 10.260 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er von der Bundespolizei in die JVA eingeliefert, wo er jetzt seine Freiheitsstrafe von insgesamt 171 Tagen absitzen muss.

Fast zeitgleich wurde die Polizei auf einen 27-jährigen Deutschen, aus Hurghada ankommend, aufmerksam. Dieser war von der Staatsanwaltschaft Essen mittels Haftbefehl ausgeschrieben. Auch er war wegen Erschleichen von Leistungen zu 1405 Euro oder er-satzweise 125 Tagen Haft verurteilt worden. Da auch in diesem Fall noch ein zweiter Haftbefehl wegen Betrug bestand, summierte sich die gesamte Geldstrafe auf 2205 Euro oder 190 Tage Freiheitsstrafe. Auch der Essener konnte die Geldstrafe nicht zahlen und wurde daher an die JVA überstellt.

Zwei niederländische Staatsbürger, weiblich 37 und männlich 39 Jahre, wurden bei der Einreise aus Antalya festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte beide Personen wegen Diebstahl zur Festnahme ausgeschrieben, da die Geldstrafen in Höhe von 500 und
900 Euro bisher nicht bezahlt wurden. Um die Ersatzfreiheitsstrafen von 50 und 90 Tagen nicht antreten zu müssen, wurden die Geldstrafen bei der Polizei bezahlt. Beide Personen konnten ihre Heimreise nach Heerlen antreten.

Bereits am Wochenende, vom 6. bis 8. Juli, waren am Flughafen Düsseldorf insgesamt vier Personen festgenommen worden.Davon konnten drei Personen die Geldstrafe in der Gesamthöhe von 3.767 Euro bezahlen. Für eine 52-Jährige endete die geplante Ausreise nach Hurgharda allerdings vor dem Haftrichter des Amtsgerichts Oberhausen. Gegen sie liegt ein Untersuchungshaftbefehl wegen Bedrohung und Beleidigung in mehreren Fällen vor.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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