Warnung vor Anrufen angeblicher Datenschützer

Das virtuelle Datenschutzbüro warnt vor Anrufen, bei denen sich die Anrufer als Mitarbeitende von – tatsächlich nicht existierenden - Datenschutz-Clubs, Verbraucher-Vereinen oder "Datensperrzentralen" ausgeben. Teilweise wird mit frei erfundenen Namen wie Bundesagentur für Datenschutz, Bundesdatenschutzzentrale oder Bundesdatenschutzamt sogar der Eindruck erweckt, der Anruf stamme von einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

Diese unseriösen Anrufer nutzen die Angst der Verbraucher vor dem Missbrauch ihrer Daten aus, indem sie beispielsweise behaupten, sie hätten die Kontodaten der Betroffenen im Internet entdeckt. Die Anrufer bieten sodann an, sich gegen einen monatlichen Beitrag von etwa 50 Euro um den Schutz der Daten zu "kümmern", man sei künftig durch Eintragung in Werbesperrlisten vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt oder käme aus Verträgen, die mit Gewinnspielunternehmen abgeschlossen worden sind, wieder heraus. Das Problem ist, dass die Daten, die die Anrufer angeblich im Internet gefunden hätten gar nicht von dort stammen. Vielmehr arbeiten auch solche Anrufer mit illegal angekauften Kontodaten. Sie nutzen die Bestürzung der Angerufenen aus, um eine Dienstleistung vorgeblich zum Schutze der Daten im Abonnement anzubieten.

Auch die Bundesnetzagentur hat bereits vor derartigen Anrufern gewarnt, die sich zum Teil auch als Kooperationspartner der Netzagentur vorgestellt haben. Sie bietet auf ihrer Internetseite Hilfe bei Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung an.

Derartige Telefonwerbung ist ohne vorheriges Einverständnis der Angerufenen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbswidrig und damit verboten. Zudem dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern.

Falsche Datenschützer

Inzwischen geben sich die Anrufer als Mitarbeitende des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ausgeben und verweisen als "Echtheitsbeweis" auf deren Internetseite www.datenschutz.de. Auch diese Anrufer bieten – nach Abgleich der ihnen bereits vorliegenden Daten – an, sich um das Löschen aller Daten gegen Entgelt zu kümmern.

Dass diese Anrufe unseriös sind, können Betroffene schon daran erkennen, dass das die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz

- niemals Privatpersonen anrufen würden, um ihnen "Datenschutz-Dienstleistungen" anzubieten,
- und niemals von Privatpersonen ein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen fordern würden.

Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, sollten Sie auf keinen Fall persönliche Angaben machen oder einen Auftrag erteilen. Sie sollten in diesem Fall unbedingt regelmäßig Ihre Kontoauszüge kontrollieren. Sollten Sie den Anrufern ermittlungsrelevante Informationen wie z.B. Rufnummer oder Unternehmenssitz entlocken können, so bitten die Bundesnetzagentur oder die Verbraucherschutzzentralen der Bundesländer um Nachricht. Selbstverständlich können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.

Sollte durch das Telefongespräch doch ein Vertrag zustande gekommen sein, können Betroffene, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle per Telefon geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung schriftlich widerrufen.

Zur weiteren Information gibt es die Broschüre "Illegaler Datenhandel - Das Geschäft mit Ihren Bankdaten", die Sie bei der Verbraucherzentrale SH und beim ULD unentgeltlich erhalten. Die Broschüre kann auch im Internet heruntergeladen werden unter https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/.

Weitere Warnung hier

Autor:

Norbert Opfermann aus Düsseldorf

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