Sparpläne aus dem Rathaus: Erste Überlegungen für Grundstücksverkäufe

Auch Spielplätze könnten den Sparplänen zum Opfer fallen. Foto: Archiv
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Die Stadt Haltern am See hat aufgrund des einstimmigen Ratsbeschlusses aus 2012 festgelegt, in den nächsten Jahren aus Gründen des Sparens eine Reihe von Spiel- und Bolzplätzen zu schließen. Daraus resultieren Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Politik und Verwaltung, solche frei werdenden Flächen kaufen bzw. zu verkaufen. Einen ersten konzeptionellen Entwurf dafür hat nun die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

Am Dienstagabend segneten die Politiker den Beschlussentwurf einstimmig ab, nach dem zunächst die Spiel- und Bolzplätze, die nach dem Paragraphen 34 des Baugesetzbuches beurteilt werden müssen, in den Focus rücken sollen. Denn hierfür sind keine aufwändigen Bebauungspläne notwendig. Wenn Grundstücksverkäufe möglich sind, sollten vorrangig Halterner Familien mit Kindern berücksichtigt werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen könnten folgende Flächen, auf denen Spiel- und Bolzplätze noch sind oder schon waren, zum Verkauf kommen (in Klammern die Grundstücksgrößen): Am Tulpenfeld (800qm), Nordwall (550 qm), Römerstraße (3150 qm), Eschweg 950 qm), Reiherhorst (550 qm), Finkenstraße (230 qm), Bossendorfer Weg (590 qm), Haardstraße 780 qm), Hochstraße 710 qm), Diegerot (880 qm). Bevor es dazu kommt, werden sich die politischen Gremien mit jedem Einzelfall beschäftigen, um zum Beispiel über Möglichkeiten der Bebauung und über Naturschutzbelange zu entscheiden.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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