DVAG gibt Tipps zur Altersvorsorge während der Elternzeit

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Immer mehr junge Eltern gehen in Deutschland in "Elternzeit". Dabei sind es längst nicht mehr nur die Mütter, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, sondern in zunehmendem Maße auch die Väter. Der sicher nicht mit Geld aufzuwiegende Vorteil besteht darin, die wertvolle Zeit des Heranwachsens mit den Kindern verbringen zu können. Andererseits aber steht immer ein Abwägen der Verdienstausfälle und des damit verbundenen, niedrigeren Einkommens im Raum. Jungen Eltern hier eine umfassende Beratung ihrer persönlichen, finanziellen Möglichkeiten zukommen zu lassen, ist Anliegen der DVAG.

Gute Nachrichten zu steigenden Geburtenraten hat das statistischen Bundesamt in den vergangenen Jahren mitzuteilen: Seit 2011 steigen die Geburtenzahlen in Deutschland wieder kontinuierlich an. So kamen im Jahre 2015 738.000 Kinder zur Welt und damit 3,2 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Die Tendenz ist steigend.
Während noch vor einer Generation in der Regel das Einkommen eines Elternteils ausreichte um die Familie zu ernähren, gehen heute fast immer beide Eltern einem Beruf nach. Auf ein Einkommen zu verzichten bringt oft mehr oder weniger starke starke Einschränkungen mit sich.

Gegenüber ihrem Arbeitgeber haben Eltern einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung bis zu einem Zeitraum von drei Jahren. In dieser Zeit greift als staatliche Sozialleistung das sogenannte "Elterngeld" für grundsätzlich ein Jahr. Väter haben die Möglichkeit zwei "Vätermonate" zu nehmen. In diesem Falle wird das Elterngeld für 14 Monate gezahlt. Gemessen wird die Höhe des auszuzahlenden Elterngeldes am Nettoverdienst des betreffenden Elternteils. Es beläuft sich dabei zwischen 65 und 100 Prozent, je nach Einkommen. Eine Untergrenze von 300,00 € und eine Obergrenze von 1.800,00 € wird dabei nicht unter- bzw. überschritten. Dass es dabei für viele Elternpaare finanziell eng werden kann, liegt auf der Hand.

Es gilt also Einsparpotentiale zu erkennen und zu nutzen. Dabei kommen im Wesentlichen folgende Möglichkeiten in Betracht:

Oft finden sich Einsparpotentiale in der Anpassung bereits bestehender Riester-Verträge, Lebensversicherungen oder Investmentsparpläne. Um Altervorsorge-Verträge nicht kündigen zu müssen, bieten verschiedene Gesellschaft eine Unterbrechung der Beitragszahlungen für Lebensversicherungesverträge für eine bestimmte Dauer an. Während der Elternzeit ausgesetzte Beiträge können im Anschluss (eventuell zuzüglicher Zinsen) nachgezahlt werden.

Eine Entlastung ist mitunter auch dann möglich, wenn jeder versicherte Elternteil die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen, Rentenversicherungen und andere vorübergehend verringert, vorausgesetzt eine Mindestbeitraghöhe wird dabei nicht unterschritten.

Bei sogenannten dynamischen Lebensversicherungen sollte die Möglichkeit geprüft werden dieser Dynamik, nach der Beiträge sich erhöhen, zu widersprechen. Leistungen und Beiträge bleiben während der Elternzeit dann auf gleicher, nämlich bis dahin erreichter Höhe.

Private Renten- und Lebensversicherungen bieten je nach Gesellschaft eine zeitlich festgesetzte Aussetzung der Zahlungen an ohne das bestehende Sparguthaben dabei anzugreifen.

All diese Optionen sollten allerdings sorgfältig geprüft werden und die möglichen Vor- oder Nachteile im Vorfeld abgewägt werden. Wer sich für eine Form der Zahlungsaussetzungen entscheidet muss unter Umständen mit einem zeitweiligen Erlöschen oder einer Reduzierung des Versicherungsschutzes rechnen. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung und/oder eine höhere Beitragskosten aufgrund des erhöhten Alters des Versicherten. Bei diesen und ähnlichen Fragen greift die professionelle Beratung der DVAG.

Vermögensaufbau für jeden.

Von den Beratungsangeboten der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) profitieren 6 Millionen Kunden in rund 3.400 Geschäftsstellen. Die größte, eigenständige Finanzberatung Deutschlands bietet ihren Kunden eine umfassende und branchenübergreifende Beratung rund um die Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Gemäß dem Motto "Vermögensaufbau für jeden" wurde die DVAG im Jahre 1075 von Dr. Reinfried Pohl gegründet. Seit 2014 ist Andreas Pohl Vorsitzender und Vorstand des Unternehmens.

Weitere Informationen zu Beratungsangeboten und Unternehmensnachrichten gibt es unter:
www.dvag.de

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Autor:

Antje Clara Bücker aus Haltern

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